Nach der vorläufigen Einschätzung der EU-Kommission steht Elon Musks Online-Plattform X, vormals bekannt als Twitter, im Verdacht, gegen europäisches Recht zu verstoßen. Die Kommission ermittelte, dass die Plattform durch ihre Gestaltung potenziell irreführend für Nutzer sei und hierdurch eine beträchtliche Strafzahlung drohen könnte. Insbesondere die Verifizierung von Nutzerkonten wurde als problematisch identifiziert, da jeder Abonnent ein „verifiziertes“ Konto erhalten könne, was andere Nutzer täuschen könnte. Diese vorläufigen Befunde wurden im Rahmen des neuen EU-Gesetzes über digitale Dienste (DSA) veröffentlicht und X wurde die Möglichkeit eingeräumt, auf die Vorwürfe zu reagieren. Allerdings war das Unternehmen für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Die Kommission betonte, dass ihre derzeitigen Ergebnisse noch nicht endgültig seien. Traditionell erhielten bei Twitter prominente Persönlichkeiten, Politiker und öffentliche Figuren die bekannten weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung. Hingegen änderte Musk die Praxis dahingehend, dass nun alle Abonnenten ein identisch aussehendes Häkchen erhalten könnten. Dies führte in der Vergangenheit mehrfach zu Verwirrungen, besonders unmittelbar nach der Umstellung. Die EU-Kommission gab an, Indizien dafür zu haben, dass böswillige Akteure vermeintlich verifizierte Konten auf X missbraucht hätten, um andere Nutzer zu täuschen. Seit Einführung des DSA müssen Online-Plattformen sich an strengere Regelungen halten, welche mehr Transparenz bei Werbung und Forschenden Zugriff auf bestimmte Daten fordern. In beiden Bereichen sieht die Kommission bei X Verstöße gegen den DSA. Sollten sich diese vorläufigen Befunde bestätigen, könnte die EU eine Geldstrafe in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von X verhängen. Gegen solche Entscheidungen stünde der Rechtsweg offen, doch genaue Umsatzangaben von X sind seit der Übernahme durch Musk und dem Rückzug von der Börse im Oktober 2022 rar. Der Finanzdienst Bloomberg berichtete jedoch von einem Umsatzrückgang um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar im ersten Halbjahr 2023. Bereits zuvor wurde X kritisiert, nicht ausreichend gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Der DSA verlangt ein striktes Vorgehen gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze. Musk hat stets die Notwendigkeit betont, seiner Meinung nach übermäßige Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform zu lockern. Die EU-Kommission hat X auch einen Fragenkatalog zukommen lassen, nachdem zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge über den Angriff der islamistischen Hamas auf Israel auf der Plattform eingegangen waren. Da die Antworten von X die Kommission nicht zufriedenstellten, wurde ein weiteres Verfahren gegen die Plattform eröffnet, das unabhängig von den heute vorgestellten vorläufigen Ergebnissen läuft.
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EU-Kommission setzt Online-Plattform X unter Druck: Verstößt Musks Unternehmen gegen EU-Recht?