Die Europäische Union hat einer Entschädigung für das ostdeutsche Bergbauunternehmen Leag grundsätzlich zugestimmt, um den schrittweisen Kohleausstieg bis 2038 finanziell abzufedern. Der Beschluss umfasst eine Summe von bis zu 1,75 Milliarden Euro, wie das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gab. Diese Maßnahme soll vor allem die soziale Absicherung der Beschäftigten und die Bewältigung der Tagebaufolgekosten garantieren, betonte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. „Dies ist ein essentieller Schritt für die Menschen in der Region“, fügte Habeck hinzu.
Leag-CEO Thorsten Kramer sieht in der Entschädigung einen wesentlichen Baustein für die Transformation des Unternehmens hin zu einem „grünen Powerhouse“. Die Entschädigungsregelung wurde erstmals 2021 bei der EU-Kommission angemeldet und umfasst 1,2 Milliarden Euro für Fixkosten wie Rekultivierungskosten und sozialvertragliche Verpflichtungen. Die verbleibenden bis zu 550 Millionen Euro sind an bestimmte Bedingungen geknüpft und sollen entgangene Gewinne kompensieren.
Der vorzeitige Kohleausstieg im Rheinischen Revier wurde bereits auf 2030 vorgezogen, eine ähnliche Regelung für ostdeutsche Reviere bleibt jedoch umstritten. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist ein „idealerweise“ bis 2030 vorgezogener Ausstieg vereinbart, jedoch betonte Habeck, dass dies nur im Konsens geschehen könne.
Während die gesetzliche Frist für den Kohleausstieg bis 2038 weiterhin Bestand hat, könnten marktgetriebene Faktoren wie die europäische Emissionshandelsreform den Ausstieg beschleunigen. Das Ministerium weist auf den laufenden Ausbau erneuerbarer Energien und geplante Gaskraftwerke hin, die auf Wasserstoff umgestellt werden sollen. Zudem sollen staatliche Förderprogramme zur Beschleunigung des Strukturwandels beitragen und direkte Investitionen in Unternehmensansiedlungen ermöglichen.
Ähnliche Maßnahmen wurden bereits im Dezember die Entschädigungszahlung von 2,6 Milliarden Euro an RWE für den vorzeitigen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen genehmigt. Diese staatliche Beihilfe wurde als notwendig erachtet, um die Braunkohlekraftwerke bis spätestens März 2030 auslaufen zu lassen, wobei ein Reservebetrieb auf Rechnung des Bundes möglich bleibt.