Sonderzahlungen wie der Inflationsausgleich oder Urlaubsgeld stehen bei Beschäftigten hoch im Kurs. Eine aktuelle Analyse des Portals Lohnspiegel.de, betreut vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, zeigt jedoch, dass nicht jeder Angestellte in der Privatwirtschaft in den Genuss dieser Zahlungen kommt.
Aktuell erhalten lediglich knapp die Hälfte der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld, ähnlich wie im Vorjahr. Die Auszahlung erfolgt meist zusammen mit dem Juni- oder Juli-Gehalt, so das WSI. Auf Grundlage von Angaben von fast 68.000 Beschäftigten, die zwischen Anfang Mai 2023 und Ende Mai 2024 erhoben wurden, zeigt sich ein klares Bild: In tarifgebundenen Betrieben erhalten etwa 74 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. Ohne Tarifbindung sinkt dieser Wert drastisch auf 36 Prozent.
Die Höhe des Urlaubsgelds variiert je nach Branchentarifvertrag erheblich, wie das WSI erläutert. In der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beträgt das Urlaubsgeld 186 Euro, während es in der Holz- und Kunststoffindustrie bis zu 2686 Euro erreichen kann. Im öffentlichen Dienst entfällt ein separates Urlaubsgeld seit 2005, hier erhalten die Beschäftigten eine kombinierte Jahressonderzahlung im November. Auch im Bankgewerbe und in einigen Bereichen der Energiewirtschaft fehlt ein gesondertes Urlaubsgeld.
Eine Inflationsausgleichsprämie erhielten im vergangenen Jahr laut einer Umfrage von YouGov fast die Hälfte der Angestellten. Dennoch berichteten 21 Prozent der Empfänger, dass diese Prämie keinen spürbaren finanziellen Unterschied gemacht habe. Rund 26 Prozent hingegen verzeichneten eine positive Auswirkung. Diese Prämie wird von Oktober 2022 bis Ende 2024 bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt und soll Arbeitnehmer angesichts steigender Verbraucherpreise entlasten.
Interessant ist, dass diese Prämie vor allem Gutverdienern zugutekam. Zwei Drittel der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 4000 Euro erhielten eine solche Zahlung. Bei Beschäftigten mit einem Nettoeinkommen von unter 2000 Euro monatlich waren es lediglich 30 Prozent.