03. September, 2026

Wirtschaft

Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde

Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde

Zum 1. Januar wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Im Vergleich zu den letzten Erhöhungen fällt diese Anhebung etwas geringer aus. Die schwache Entwicklung der Tariflöhne der letzten Jahre habe hierbei eine Rolle gespielt, so Mario Bossler vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei ihren Entscheidungen an den Tariflöhnen.

Es ist nicht möglich, genau zu sagen, wie viele Menschen von der Mindestlohnerhöhung profitieren werden. Im Oktober 2022 waren jedoch etwa sechs Millionen abhängig Beschäftigte im Niedriglohnsektor tätig. Durch die Erhöhung auf 12 Euro im Oktober profitierten etwa 5,8 Millionen Menschen, die zuvor weniger als 12 Euro pro Stunde verdienten. Ab dem 1. Januar 2025 soll der Mindestlohn dann um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro steigen.

Seit 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Damals durften Beschäftigte nicht weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. In den folgenden Jahren stieg die Lohnuntergrenze schrittweise auf 12 Euro, was einem Plus von 41 Prozent entspricht. Besonders große Erhöhungen gab es im Jahr 2022. Der Mindestlohn wurde in drei Schritten von 9,60 Euro auf 12 Euro angehoben, zuletzt durch einen Gesetzesbeschluss der Ampel-Regierung.

Diesmal waren sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Mindestlohnkommission nicht einig über die Erhöhung. Die Gewerkschaftsvertreter forderten eine deutlich stärkere Anhebung. Da kein Konsens erzielt werden konnte, musste die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld einen Vermittlungsvorschlag vorlegen. Auch dieser fand keine Mehrheit, sodass Schönefeld ihr Stimmrecht ausübte und die Erhöhung durchsetzte. Die Gewerkschaftsseite wurde somit überstimmt.

Der Mindestlohn wird als Bruttobetrag angegeben, bevor Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Die Höhe des Nettolohns hängt dann von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Familienstand oder Anzahl der Kinder ab. Minijobber haben ebenfalls Anspruch auf Mindestlohn, während für Auszubildende eigene Regelungen gelten. Schülerjobs, Kurzpraktika neben Studium oder Ausbildung sowie Pflichtpraktika als Teil des Studiums sind in der Regel nicht vom Mindestlohn erfasst.

Arbeitgebern drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro, wenn sie den Mindestlohn nicht einhalten. Zudem können sie von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das Bundesarbeitsministerium bietet einen 'Mindestlohn-Rechner' auf seiner Website an, mit dem Arbeitnehmer prüfen können, ob ihr Gehalt unter dem Mindestlohn liegt.

Trotz der hohen Inflation der letzten beiden Jahre können sich Mindestlohnbezieher heute mehr leisten als bei der Einführung 2015. Die Kaufkraft stieg laut einer Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im September 2023 um 11,6 Prozent. Damit hat die Entwicklung des Mindestlohns mittlerweile auch die der durchschnittlichen Tariflöhne überholt.

Bis Januar 2022 stiegen die Tariflöhne sogar stärker an als der Mindestlohn. Seit der Corona-Pandemie haben sich die Tariflöhne jedoch ungünstig entwickelt und sind real gesunken. Durch die Erhöhungen im Jahr 2022 hat der Mindestlohn daher nicht nur die Inflation, sondern auch die Tariflöhne überholt. Ob die Tariflöhne wieder aufgeholt werden können, bleibt abzuwarten.

Die Einführung des Mindestlohns hatte das Ziel, die Lohnungleichheit in Deutschland zu verringern, was nach Meinung von Experten weitgehend gelungen ist. Vor der Corona-Pandemie war die Lohnungleichheit fast auf das Niveau der 2000er Jahre zurückgegangen. Befürchtungen, dass die Unternehmen auf den höheren Mindestlohn mit einem Beschäftigungsabbau reagieren würden, haben sich laut Mario Bossler jedoch nicht bewahrheitet. Es hat bisher keine Anzeichen für einen massiven Beschäftigungsabbau durch den Mindestlohn gegeben. Arbeitgeberverbände warnen jedoch vor staatlichen Eingriffen in den Mindestlohn und betonen die Bedeutung der Tarifautonomie.