03. September, 2026

Wirtschaft

Eon und Hansewerk Natur wegen Preiserhöhungen verklagt - Verbraucherzentrale plant Sammelklagen

Eon und Hansewerk Natur wegen Preiserhöhungen verklagt - Verbraucherzentrale plant Sammelklagen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Fernwärmeanbieter Eon und Hansewerk Natur wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen verklagt. Mit Sammelklagen möchte die Verbraucherzentrale Rückerstattungen für Kundinnen und Kunden erstreiten, teilte der vzbv am Montag in Berlin mit. Laut vzbv sind die Preiserhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam, da die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Verbraucherschützer gehen insbesondere gegen Preisanstiege vor, die nach dem Jahr 2020 erfolgt sind. Viele Kunden der beiden Fernwärmeanbieter müssten derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Die Funke Mediengruppe hatte zuvor über die Sammelklagen berichtet. Die Vorwürfe werden von Eon und Hansewerk Natur zurückgewiesen. Eon erklärte, dass die Fernwärmepreise den gesetzlichen Vorgaben und den Kosten- und Marktentwicklungen entsprechen würden. Die Preisgestaltung basiere auf Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes und sei fair, transparent und gesetzeskonform. Ein Sprecher von Hansewerk Natur nannte die historisch hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffs gegen die Ukraine als Ursache für die Preiserhöhungen. Ab 2024 seien aufgrund niedrigerer Erdgaspreise deutlich niedrigere Arbeitspreise zu erwarten. Die Verbraucherzentrale nannte den Brutto-Arbeitspreis von Eon im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl als Beispiel. Dieser habe sich von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2022 erhöht, basierend auf den Preisänderungsklauseln von Eon. Verbraucher müssten dadurch bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden insgesamt 3.500 Euro mehr zahlen. Ähnliche Entwicklungen seien auch bei den Fernwärmepreisen von Eon und Hansewerk Natur an anderen Standorten festzustellen. Kunden haben nun die Möglichkeit, sich den Sammelklagen anzuschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen lassen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen eröffnet. Die Klagen wurden bereits bei den Oberlandesgerichten in Schleswig und Hamm eingereicht. Das Bundeskartellamt hat ebenfalls Preiserhöhungen von Fernwärme-Versorgern ins Visier genommen. Sechs Anbieter stehen nun unter dem Verdacht zu starker Preiserhöhungen und müssen sich einem Missbrauchsverfahren stellen. Welche Unternehmen genau betroffen sind, wurde von der Behörde bisher nicht mitgeteilt. Das Bundeskartellamt wird insbesondere die konkrete Anwendung von Preisanpassungsklauseln untersuchen. Ein Abschluss der Prüfung steht derzeit noch aus.