Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Der Energiekonzern EnBW muss die Anlagen des Stuttgarter Fernwärmenetzes nicht zurückbauen. Damit setzt der Senat eine andere Entscheidung als das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart um. Das Urteil bestätigt außerdem, dass EnBW die Eigentümerin des Fernwärmenetzes ist und die Landeshauptstadt keine Ansprüche auf das Netz hat.
Der Streit um das Fernwärmenetz entstand aufgrund eines ausgelaufenen Vertrags aus dem Jahr 2013, der nie erneuert wurde. EnBW nutzte diesen Vertrag als Grundlage, um das Fernwärmenetz auszubauen, das mittlerweile eine Länge von 218 Kilometern erreicht hat, größtenteils auf städtischen Grundstücken.
Die Stadt Stuttgart hatte EnBW unter anderem auf Übereignung der Anlagen verklagt. Die Vorinstanzen hatten die Klage bereits abgewiesen und auch der BGH bestätigte diese Entscheidungen. Allerdings hatte das OLG Stuttgart EnBW im Jahr 2020 dazu verurteilt, die Anlagen im Zweifelsfall zurückzubauen. Diese Verpflichtung entfällt nun aufgrund des aktuellen Urteils des BGH.
Mit seiner Entscheidung schafft der BGH Rechtssicherheit für EnBW und bestätigt die Eigentümerschaft des Energiekonzerns am Stuttgarter Fernwärmenetz. Die Landeshauptstadt kann somit keine Ansprüche auf das Netz geltend machen.