Die Kapitalertragssteuer (CGT) kann für so manchen Immobilienverkäufer zur unerwarteten Herausforderung werden. Besonders dann, wenn nicht das eigene Heim, sondern eine Zweitimmobilie oder ein vermietetes Objekt veräußert wird. Während beim Verkauf des selbstgenutzten Eigenheims CGT meist kein Thema ist, fällt diese bei anderen Immobilien häufig an.
Um die CGT zu berechnen, wird der erzielte Gewinn betrachtet: Das ist der Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, der jährlichen steuerfreien Freibeträge und abziehbarer Kosten wie Grundsteuer oder Maklergebühren. Dabei wird für das Steuerjahr 2024 bis 2025 ein Freibetrag von 3.000 £ gewährt. Der Steuersatz selbst richtet sich nach dem Einkommen des Verkäufers: Bei einem Einkommen unter 50.270 £ beträgt der CGT-Satz 18 %, darüber sind es 24 %.
Privilegien genießen diejenigen, die ihre Immobilie selbst bewohnt haben. Privatwohnungsfreibetrag kann in vielen Fällen die CGT reduzieren oder gänzlich vermeiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Immobilienbesitzer möglicherweise zeitweise zur Miete wohnte oder die Immobilie temporär vermietet wurde. Eine offizielle Meldung an HMRC ist erforderlich, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Beliebt sind auch Steuererleichterungen wie die Vermieterfreistellung, wenn ein Teil der vermieteten Immobilie selbst bewohnt wurde. Jede Immobilientransaktion bedarf einer gründlichen Dokumentation und rechtzeitigen Meldung an HMRC. Ein Verstoß gegen die Meldefristen kann Strafen nach sich ziehen.
Zoe Davies von Forvis Mazars weist darauf hin: Eine zügige und korrekte Meldung der Immobilienveräußerung innerhalb von 60 Tagen schützt vor Steuerstrafen. Eine fehlerhafte Behandlung von Freibeträgen oder das Versäumnis, Verluste gegen Gewinne aufzurechnen, können ebenfalls kostspielig werden. Änderungen an den Freibeträgen machen es unerlässlich, stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zu bleiben.
Führungskräfte und Berater betonen, dass auch Kosten für Wertsteigerungen - beispielsweise durch Renovierungen - bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden sollten. Dies kann erheblichen Einfluss auf den zu versteuernden Gewinn haben. Abschließend ist festzuhalten: Die richtige Handhabung von CGT kann nicht nur Abläufe vereinfachen, sondern auch den finanziellen Unterschied ausmachen.