Hoteliers in Deutschland können sich ab 2024 auf eine Teildigitalisierung ihrer Prozesse freuen: Inländische Gäste müssen dann ihre Meldedaten nicht mehr handschriftlich erfassen und unterschreiben. Diese Neuerung ist Teil des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, das der Bundestag voraussichtlich in seiner heutigen Sitzung beschließen wird. Die Anpassung des Bundesmeldegesetzes soll rund 62 Millionen Euro Entlastungseffekt für die Hotelbranche haben.
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, sieht die neue Regelung jedoch zwiespältig. Er kritisiert, dass weiterhin eine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Gästen erforderlich ist. Letztere, die etwa 20 Prozent der Übernachtungen ausmachen, müssen weiterhin ihre Meldedaten handschriftlich hinterlegen. „Es liegt nicht in unserer DNA, Gäste unterschiedlich zu behandeln. Da erwarten wir durchaus Stress und Nachfragen an der Hotelrezeption“, so Luthe.
Luthe, ein langjähriger Gegner des handschriftlichen Meldeverfahrens, hatte bereits 1997 einen Brief an das Bundesinnenministerium verfasst, um eine Anpassung des Prozederes zu fordern. Die jetzige Änderung hält er für unzureichend. „Unsere Idealvorstellung wäre ein komplett digitales Verfahren gewesen, und zwar für Inländer und Ausländer“, sagt Luthe. Doch diese Lösung habe in Deutschland bislang keine Umsetzung gefunden, obwohl sie in Nachbarländern bereits etabliert sei.
Neben der generellen Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Gästen gibt es auch spezifische Ausnahmen, die die Branche weiter belasten könnten. So benötigen Heilbäder und Kurorte weiterhin die Meldedaten für ihre Kurbeitragssysteme und Fremdenverkehrsbeiträge, was 42 Prozent der Übernachtungen in Deutschland betrifft. In diesen Gebieten besteht daher die Gefahr, dass auch inländische Gäste weiterhin Meldezettel ausfüllen müssen. „In den Heilbädern sind über 90 Prozent der Gäste Inländer“, so Luthe.