Im aufsehenerregenden Cum-Ex-Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius prüft das Bonner Landgericht am Mittwoch, ob das Verfahren vorzeitig eingestellt wird. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben entsprechende Anträge gestellt, jedoch aus unterschiedlichen Beweggründen.
Die Staatsanwaltschaft sieht in der gravierenden gesundheitlichen Verfassung des 82-jährigen Olearius ein klares Indiz für dessen Verhandlungsunfähigkeit. In diesem Zusammenhang fordert sie, dass das Gericht die Einziehung von 43 Millionen Euro anordnet, die Teil der mutmaßlich illegalen Gewinne aus den Cum-Ex-Geschäften sind.
Die Verteidigung plädiert hingegen auf einen Freispruch, da sie überzeugt ist, dass Olearius unschuldig sei. Sie argumentiert weiterhin, dass es verschiedene Hindernisse im Prozess gebe, darunter eine Vorverurteilung ihres Mandanten, die einen fairen Prozess erschweren könnte.
Laut einem medizinischen Gutachten kann Olearius lediglich 45 Minuten pro Tag zur Verhandlung erscheinen. Angesichts der umfangreichen Beweisaufnahme könnte dadurch das Verfahren bis zu 120 Verhandlungstage in Anspruch nehmen, wie die Staatsanwaltschaft berechnet hat. Olearius steht wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung vor Gericht, ein zentraler Bestandteil des Cum-Ex-Skandals, der als größter Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik eingestuft wird.
Der Cum-Ex-Betrug hat den Fiskus und damit die Allgemeinheit um einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag gebracht, was das Verfahren von außerordentlicher Bedeutung macht.