Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasste sich am Donnerstag mit dem heiklen Thema der Rückzahlung verlorener Wetteinsätze bei Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz. Nach vorläufiger Einschätzung des Senats könnten solche Verträge ohne die erforderliche Konzession als nichtig eingestuft werden, auch wenn bereits ein Antrag auf Erlaubnis vorlag. Diese Ansicht teilte der Vorsitzende Richter Thomas Koch zu Beginn der Verhandlung. Konkret ging es um den Fall eines Mannes, der von 2013 bis 2018 bei Tipico an Sportwetten teilgenommen und dabei mehr als 3700 Euro verloren hatte. Der Kläger argumentierte, die Wettverträge seien unzulässig gewesen, da Tipico die notwendige Erlaubnis erst im Jahr 2020 erhalten habe. Das Unternehmen Gamesright hat mittlerweile das Klagerecht des Spielers übernommen und könnte bei einem verbraucherfreundlichen Urteil des BGH eine Klagewelle auslösen, wie Experten vermuten. Bereits jetzt sind Tausende ähnliche Verfahren vor deutschen Gerichten anhängig. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verhandlung war die mögliche Beurteilung nach europäischem Recht. Die Anwälte von Tipico plädierten dafür, die umstrittene Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorzulegen. Richter Koch erklärte am Ende der Verhandlung, eine solche Vorlage an den EuGH sei denkbar. Wann der BGH seine Entscheidung verkünden wird, blieb zunächst offen.