08. August, 2026

Wirtschaft

Airbnb verschärft Kameraregeln: Innenraum-Überwachung unzulässig

Airbnb verschärft Kameraregeln: Innenraum-Überwachung unzulässig

In einer bemerkenswerten Aktualisierung seiner Richtlinien nimmt Airbnb, die beliebte Plattform für Unterkunftsvermietungen, Änderungen in Bezug auf seine Privatsphärebestimmungen vor. Die neue Regelung nimmt Gastgebern ab 30. April die Möglichkeit, Sicherheitskameras in den Innenräumen der angebotenen Wohnungen und Häuser zu installieren. Zuvor war dies unter der Auflage gestattet, dass Kameras in Gemeinschaftsräumen klar erkennbar positioniert werden und Gäste im Voraus darüber informiert sind. Nun beschränkt sich die Erlaubnis für Überwachungstechnik auf den Außenbereich der Unterkünfte, wie beispielsweise in Türklingeln integrierte Kameras.

Eine Ausnahme bilden Lautstärkemesser, die weiterhin im Innenraum toleriert werden, um die Einhaltung der Hausregeln gegen Partylärm zu überwachen. Auch hier bedarf es einer vorherigen Informationspflicht gegenüber potenziellen Mietern. Airbnb betont, dass diese Neuerung nur einen geringfügigen Anteil der gelisteten Angebote betrifft, allerdings sind die Auswirkungen für den Datenschutz nicht zu unterschätzen.

Die Initiative folgt auf vermehrte Vorfälle, die Gäste mit unerwarteten Begegnungen von Sicherheitskameras konfrontierten und somit für Unbehagen sorgten. Nach dem Inkrafttreten der strikteren Regeln droht Gastgebern, die sich nicht konform verhalten, die Entfernung ihrer Angebote oder gar die Auflösung ihrer Konten auf der Plattform. Währenddessen bleiben Überwachungsinstrumente in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Hotellobbys und Restaurants, die über Airbnb vermietet werden, weiterhin zulässig.