26. Juli, 2026

Wirtschaft

Streifenduell am Gericht: Nike unterliegt teilweise im Markenstreit mit Adidas

Streifenduell am Gericht: Nike unterliegt teilweise im Markenstreit mit Adidas

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zugunsten des Sportartikelunternehmens Adidas entschieden und damit einem bestimmten Hosenmodell von Nike den deutschen Markt verwehrt. Der Grund: Die Ähnlichkeit zum klassischen Drei-Streifen-Design von Adidas sei zu groß. Die Richter bestätigten somit im Berufungsverfahren eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts.

Indes erzielte Nike einen Teilerfolg bezüglich vier weiterer Hosenmodelle. Für diese wies das Gericht die Klage aufgrund von Markenrechtsverletzungen von Adidas zurück und hob damit das Urteil der Vorinstanz auf. Das Oberlandesgericht erkannte hier signifikante Differenzen zum geschützten Streifenmuster von Adidas und setzt somit ein Zeichen dafür, dass nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen eine Rechtsverletzung darstellt. Dieser Teil des Urteils ist nun abschließend rechtskräftig.

Der Markenrechtsstreit hatte sich entzündet, nachdem Adidas im Jahr 2022 eine Markenschutzverletzung durch fünf Hosenmodelle von Nike geltend machte. Das Landgericht Düsseldorf gab daraufhin Adidas Recht und verbot den Verkauf aller bemängelten Modelle in Deutschland. Gegen diese Entscheidung ging Nike zunächst erfolgreich vor, doch nach Bestätigung durch das Landgericht im September 2023 zog Nike ins Berufungsverfahren, welches nun mit einem Teilsieg und einer Niederlage für das amerikanische Unternehmen endete.