13. Juli, 2025

Politik

Rundfunkbeitrag ohne Erinnerung – wer jetzt nicht aufpasst, zahlt doppelt

Der Beitragsservice stellt das System um: Millionen Überweisungszahler erhalten künftig keine Zahlungserinnerung mehr. Was sich ändert, warum ein unscheinbarer Brief jetzt wichtig wird – und wer besonders betroffen ist.

Rundfunkbeitrag ohne Erinnerung – wer jetzt nicht aufpasst, zahlt doppelt
Die neue Einmalzahlungsaufforderung ersetzt alle bisherigen Erinnerungsschreiben – wer die Termine verpasst, muss mit Mahngebühren rechnen.

Selbst schuld, wer vergisst: Die stille Revolution beim Rundfunkbeitrag

Wer seinen Rundfunkbeitrag per Überweisung begleicht, bekommt künftig keine Erinnerung mehr. Was nach einer harmlosen Verwaltungsreform klingt, hat weitreichende Konsequenzen – vor allem für Millionen ältere oder digital weniger affine Haushalte.

Der Beitragsservice – zuständig für den Einzug der 18,36 Euro pro Monat – stellt die Kommunikation mit Überweisungszahlern vollständig um. Statt wie bisher zu jedem Zahlungstermin eine schriftliche Aufforderung zu schicken, gibt es künftig genau einen Brief – mit allen Zahlungsterminen für das gesamte Jahr.

Ein Brief für alles – mit Dauerwirkung

Dieses Schreiben, die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung, ersetzt sämtliche bisherigen Erinnerungsschreiben. In ihr stehen alle relevanten Überweisungstermine: in der Regel der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Doch Vorsicht: Wer das Schreiben verlegt, muss die Termine selbst kennen – und einhalten. Der Beitragsservice versendet keine Mahnungen mehr im Voraus, sondern nur noch dann, wenn der Beitrag zu spät oder gar nicht eingeht. Wer also eine Frist verpasst, riskiert Mahngebühren – und schlimmstenfalls sogar Vollstreckungsmaßnahmen.

Obwohl der Beitragsservice bereits erste Schreiben versendet, wurde die Öffentlichkeit kaum über die Umstellung informiert – viele Betroffene erfahren erst durch Medien davon.

Verbraucherschützer schlagen Alarm

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt bereits: Die Umstellung birgt Risiken, vor allem für jene, die sich nicht aktiv mit dem System beschäftigen. Der Rat: Schreiben gut aufbewahren, Dauerauftrag einrichten oder auf das SEPA-Lastschriftverfahren umsteigen.

Letzteres sei „noch bequemer“, da der Beitrag automatisch eingezogen werde – allerdings auch dann, wenn es auf dem Konto eng wird.

Ein Verwaltungsakt – oder ein stiller Schubser Richtung Lastschrift?

Kritiker sehen in der Änderung mehr als nur einen „Vereinfachungsschritt“: Wer keine Erinnerung mehr erhält, könnte gezwungen sein, auf Lastschrift umzustellen – was für den Beitragsservice die kostengünstigste und effizienteste Variante ist.

Denn Mahnverfahren sind teuer – und werfen regelmäßig unangenehmes Licht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ohnehin zunehmend unter Druck steht.

Rundfunkbeitrag sinkt, Aufwand steigt

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt der Umstellung: Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag sind 2024 auf 8,7 Milliarden Euro gesunken – ein Rückgang, der auch mit Umzügen, Befreiungen und steigender Zahlungsunwilligkeit zu tun hat.

Das neue System scheint daher nicht nur ein Schritt zu mehr Effizienz, sondern auch zu mehr Eigenverantwortung – mit allen Konsequenzen.

Nicht alle zahlen gleich

Wer bereits im Lastschriftverfahren ist, bemerkt von der Reform nichts. Wer jedoch auf Überweisung setzt, muss sich selbst organisieren. Und wer dabei Fehler macht, wird sanktioniert – ohne Vorwarnung.

Besonders hart könnte das Rentner, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Vielumzieher treffen. Für sie wird der monatliche Beitrag nicht nur zur finanziellen, sondern zur organisatorischen Belastung.

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