09. November, 2024

Grün

Niedersachsen stärkt erneuerbare Energien mit finanzieller Bürgerpartizipation

Niedersachsen stärkt erneuerbare Energien mit finanzieller Bürgerpartizipation

Innovative Zeiten brechen für die Bürger Niedersachsens an, die neben Windrädern und Solarparks residieren. Der niedersächsische Landtag hat mit der Zustimmung der Fraktionen SPD und Grüne ein fortschrittliches Gesetz verabschiedet, das den Anwohnern zukünftiger Wind- und Solaranlagen finanzielle Beteiligungen zusichert. Eine Abseitsstellung nahm hierbei die CDU ein, während die AfD das Gesetz ablehnte.

Mit diesem Schritt intendiert die Landesregierung eine beschleunigte Förderung der erneuerbaren Energien zu realisieren und strebt an, das Bundesland bis zum Jahre 2040 als klimaneutral zu deklarieren. Das neue Gesetz sieht vor, dass Anlagenbetreiber eine sogenannte Akzeptanzabgabe an die Kommunen entrichten und konkrete Windflächenziele festgelegt werden. Des Weiteren sind die Betreiber neu zu errichtender Anlagen verpflichtet, den im Umkreis ansässigen Bürgern Angebote zur finanziellen Beteiligung zu unterbreiten, wie z.B. reduzierte Stromkosten, direkte Auszahlungen oder Mitgliedschaften in Genossenschaften für Bürgerenergie.

Für die Einwohner soll sich die Beteiligung auf durchschnittlich 0,1 Cent pro produzierter Kilowattstunde summieren. Dies sei eine innovative und bundesweit einzigartige Maßnahme, erläuterte der Energieminister Christian Meyer (Grüne). Die Kommunen dürfen ihrerseits eine Pauschale von 0,2 Cent pro Kilowattstunde in Empfang nehmen – ein Betrag, der umgerechnet etwa 30.000 Euro pro Jahr und Windrad entspricht. Die Verwendung dieses Zusatzeinkommens könnte laut Meyer in kostenfreien Schwimmbadbesuchen, der Förderung des Nahverkehrs, Kulturfestivals oder sozialen Einrichtungen resultieren.

Die Landesregierung setzt den Gemeinden zur Erfüllung der Flächenvorgaben für die Errichtung der Windenergieanlagen eine Frist bis Ende 2032. Dabei ist die Flächennutzung auf maximal vier Prozent je Region begrenzt, basierend auf von Experten geprüften Kriterien zur Eignung für Windenergie unter Berücksichtigung von kritischen Aspekten wie Bebauung und Umwelt. Die Länder Lüneburg, Rotenburg und Uelzen, sowie die Stadt Osnabrück gehören dabei zu den Gebieten mit festgesetzten Höchstgrenzen.

Letztendlich wird angestrebt, 2,2 Prozent der Fläche Niedersachsens für Windenergie zu nutzen, was im Vergleich zur aktuellen Nutzung eine Verdopplung bedeutet. Angesichts der Statistiken der Bundesnetzagentur, nach denen Niedersachsen aktuell auf dem zweiten Platz im Bundesvergleich zum Ausbau erneuerbarer Energien steht – gleich hinter Bayern –, ist dies ein bedeutender Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Bundeslandes.