05. Juli, 2026

Wirtschaft

Neue Prämie für längere Erwerbstätigkeit soll Rentensystem reformieren

Neue Prämie für längere Erwerbstätigkeit soll Rentensystem reformieren

Für Beschäftigte in Deutschland soll sich künftig das Arbeiten über das reguläre Rentenalter von derzeit 66 Jahren hinaus deutlich mehr lohnen. Im Zentrum der Regierungspläne steht die Einführung einer neuen Prämie.

Diese sogenannte "Rentenaufschubprämie" wurde durch eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums bekannt, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Dabei sollen die Pläne als Bundestagsantrag der Ampelfraktionen in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Die Maßnahme ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition beschlossenen "Wachstumsinitiative".

Konkret bedeutet das: Wer mindestens ein Jahr länger als das reguläre Rentenalter arbeitet, kann zukünftig neben einer höheren Rente auch die Prämie auf einen Schlag ausgezahlt bekommen. Diese Aufschubprämie kann bis zu drei Jahre angespart und beim Ruhestandbeginn ausgezahlt werden. Die Höhe berechnet sich aus dem monatlichen Rentenbetrag zum Zeitpunkt des aufgeschobenen Rentenbeginns sowie der Anzahl der Monate, die die Rente nicht in Anspruch genommen wurde.

Eine zusätzliche Anreicherung der Prämie erfolgt durch eingesparte Krankenversicherungsbeiträge der Rentenkasse. Zudem bleibt weiterhin die Möglichkeit, bei verlängertem Arbeitsverhältnis eine dauerhaft höhere Rente zu erhalten. Jeder Monat der zusätzlichen Arbeit bringt einen Rentenzuwachs von 0,5 Prozent.

Interessant für Arbeitgeber ist, dass sie ihre Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zukünftig den Beschäftigten auszahlen können. Dies würde deren Rente weiter erhöhen. Sollten Arbeitgeber sich dagegen entscheiden, sind sie verpflichtet, weiterhin ihre Beiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkassen zu zahlen.

Eine beachtenswerte Entscheidung der Regierung ist die Ablehnung der Arbeitgeberforderungen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Regierungssprecher Steffen Hebestreit betonte, dass diese Forderung aus Kostengründen und wegen früherer Übergänge nicht sachgerecht sei.

Viele entgegenkommende Arbeitnehmer ohne akademische Ausbildung beginnen ihre Berufslaufbahn in jungen Jahren und haben nach 45 Versicherungsjahren das Recht auf einen verdienten Ruhestand. Die neuen Vorschläge stehen am 4. September auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts und sollen dort beschlossen werden.