Die Discounter-Giganten Aldi Süd und Lidl sind unter Druck geraten, da sie angeblich gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von Elektroschrott verstoßen haben. Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben zwei Gerichtsurteile die Versäumnisse der Einzelhändler bestätigt.
Die DUH führte Tests in verschiedenen Filialen durch, um die Einhaltung der seit Juli 2022 geltenden Rücknahmepflichten für Elektrogeräte zu prüfen. Laut DUH verweigerte eine von zwei besuchten Aldi Süd-Filialen die Annahme von Elektrokleingeräten. Bei Lidl fielen zwei von fünf überprüften Märkten negativ auf. Daraufhin klagte die DUH und erhielt in beiden Fällen Recht. Das Landgericht Mainz verurteilte Aldi Süd (12 HK O 30/23) und das Landgericht Frankenthal Lidl (2 HK O 36/23).
Aldi Süd erklärte, dass es sich um einen Einzelfall handle, bei dem die Rücknahme „nicht reibungslos“ funktioniert habe, und bedauerte diesen Vorfall. Der Discounter respektiert die gerichtliche Entscheidung und verzichtet auf Rechtsmittel. Lidl wollte sich zu den laufenden Verfahren nicht weiter äußern.
Bereits 2023 hatte die DUH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Norma Discounterkette geklagt (4 HK O 6692/22). Hier kam es jedoch zu einem Vergleich, in dem sich Norma verpflichtete, zukünftig die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass große Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen müssen. Größere Geräte werden nur angenommen, wenn beim Kauf eines neuen, vergleichbaren Produktes ein Altgerät abgegeben wird.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz äußerte sich enttäuscht: „Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen.“ Metz wies auch darauf hin, dass die Sammelquote für Elektroschrott auf 32 Prozent gesunken sei, was nur halb so hoch wie gesetzlich vorgesehen ist. Ähnliche Verfahren laufen derzeit noch gegen Aldi Nord und Netto.
Lidl betonte seine Bemühungen und verwies auf ein dauerhaft angebrachtes Hinweisschild in den Filialen, das die Kunden über die Rückgabemöglichkeiten informiert. Die zurückgenommenen Geräte würden durch qualifizierte externe Dienstleister fachgerecht recycelt oder entsorgt. Aldi Süd informierte, dass Kunden handelsübliche Mengen - maximal drei Geräte pro Art - an die Mitarbeiter zurückgeben können.