27. Juli, 2024

Grün

Frankreichs Windkraftausbau gerät ins Stocken

Frankreichs Windkraftausbau gerät ins Stocken

Die Ambitionen Frankreichs, in der Nutzung von Windenergie massiv aufzuholen, erleben einen Dämpfer. Aktuell haben gegen die Errichtung von Windkraftanlagen opponierende Gruppen vor dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes, dem Staatsrat in Paris, einen juristischen Erfolg errungen. Der Staatsrat erklärte auf die Beschwerde von 15 Umweltverbänden und Vereinigungen hin drei Dekrete zur Festlegung von Lärmgrenzwerten für Windkraftanlagen für nichtig. Die Annullierung wird von den Kritikern als Stärkung ihrer Position gedeutet und auch in Deutschland bereits als ein faktisches Moratorium für Windenergie in Frankreich kommentiert.

Im Zentrum der Entscheidung des Staatsrates steht die Aufhebung dreier Anordnungen aus den Jahren 2021 bis 2023. Diese definierten, wie Betreiber von Windparks die Einhaltung der seit 2011 bestehenden Lärmgrenzwerte zu überwachen haben. Das Gericht bemängelte, dass den Dekreten eine obligatorische Beteiligung der Öffentlichkeit vor ihrem Inkrafttreten hätte vorausgehen müssen, da sie relevante umweltbezogene Auswirkungen implizieren. Das Fehlen dieser Konsultationsphase untergrabe die rechtliche Garantie, dass die Ansichten der Öffentlichkeit in wichtigen Umweltbelangen Gehör finden.

Die Gegnerschaft der Windkraft, repräsentiert durch den Verband Fédération Environnement Durable (FED), wertet das Urteil als historisch bedeutsam. Ihrer Auffassung nach tangiert das Urteil nicht nur schwebende Bewilligungsverfahren, sondern hat auch Implikationen für bereits existierende Windparks. Das Urteil wird als ein Hindernis für die Entwicklung von Onshore-Windparks angesehen, bis neue rechtlich zulässige Genehmigungen und Richtlinien etabliert sind.

Indessen bezichtigt der Industrieverband France Renouvelables die Gegner der Windenergie der Irreführung. Die Verbandsvertreter verdeutlichen, dass keineswegs ein generelles Aus für die Windkraftnutzung bevorsteht. Vielmehr handele es sich um die Korrektur eines formalen Fehlers, ohne dass die Kritiker dadurch materialrechtlich gestärkt würden. Aktuell würden die schon 2011 definierten Lärmschutzregelungen gelten, die identische Grenzwerte vorsahen wie die zurückgewiesenen Dekrete, in denen lediglich die Abläufe für Lärmmessungen und die Rolle unabhängiger Instanzen präzisiert wurden.

In der Folge wird nun das Wirtschaftsministerium, das kürzlich die Zuständigkeit für Windenergie vom Umweltministerium übernommen hat, sich der Neufassung der Anforderungen an die Lärmbestimmung bei Onshore-Windkraftanlagen widmen müssen. Trotzdem bleibt zu erwarten, dass Frankreich seinen Schwerpunkt zukünftig - auch aufgrund der ausgedehnten Küstenlinien - verstärkt auf Offshore-Windparks legt. Mit einem ambitionierten Plan, bis 2050 rund 50 Offshore-Windparks mit einer Gesamtkapazität von 40 Gigawatt zu installieren, setzt das Land auf die Kraft des Windes über den Meeren.