09. Juli, 2026

Wirtschaft

EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern

EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Pauschalreisenden bei Insolvenz des Reiseveranstalters erheblich stärkt. Demnach greift die Insolvenzsicherung auch, wenn Reisende aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ von ihrer Reise zurücktreten und der Reiseveranstalter danach insolvent wird.

Dieses Urteil bezog sich auf Fälle aus Österreich und Belgien, bei denen die Betroffenen ihre Reisen wegen der Covid-19-Pandemie storniert hatten und die Reiseveranstalter kurz darauf Insolvenz anmeldeten. In Österreich klagten die Reisenden gegen den Versicherer des Veranstalters, HDI, der argumentierte, er sei nicht zahlungspflichtig, da die Stornierungen aufgrund der Pandemie und nicht der Insolvenz erfolgten. Der EuGH wies diese Argumentation zurück, eine finale Entscheidung steht nun den nationalen Gerichten zu.

Das Urteil kommt in einer Zeit, in der die Reisebranche von der Pleite des Münchener Veranstalters FTI erschüttert wurde. Betroffen waren 250.000 Pauschalreisen, die abgesichert über den 2021 gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) storniert wurden. Der Fonds, der aus Einzahlungen der Reiseveranstalter besteht, übernahm auch die Betreuung gestrandeter Urlauber durch andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik.

Der DRSF wurde als Reaktion auf die Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019 gegründet, nachdem sich zeigte, dass der damalige Versicherungsschutz nicht ausreichte. Bei der Thomas-Cook-Pleite übernahm der Staat einen Großteil der Kosten, da die Versicherung nur bis zu einem Limit von 110 Millionen Euro zahlte. Der DRSF hingegen wurde mit einem Volumen von 750 Millionen Euro ausgestattet und sichert nun Pauschalreisende umfassender ab, nicht jedoch einzeln gebuchte Reisen.

Diese jüngsten Entwicklungen und Urteile unterstreichen, wie wichtig ein starker Verbraucherschutz im Reisebereich ist – vor allem in Zeiten von wirtschaftlicher Unsicherheit und globalen Krisen. Der DRSF und die jüngsten Entscheidungen des EuGH stellen sicher, dass Verbraucherrechte gestärkt und geschützt bleiben.