09. Juli, 2026

Wirtschaft

EuGH stärkt Verbraucherrechte: Anspruch auf Rückerstattung bei Insolvenz des Reiseveranstalters

EuGH stärkt Verbraucherrechte: Anspruch auf Rückerstattung bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Eine bedeutende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Hoffnung bei den Verbrauchern in der Europäischen Union. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Absicherung gegen die Insolvenz eines Reiseveranstalters auch dann greift, wenn Reisende aufgrund 'unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände' von ihrer Reise zurücktreten und der Reiseveranstalter danach insolvent wird.

Diese Entscheidung hebt hervor, dass es keinen Unterschied machen darf, ob der Urlaub storniert wird, weil der Veranstalter pleite ist, oder ob die Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände - wie etwa der Covid-Pandemie - nicht angetreten werden kann. Das EU-Recht sieht vor, dass Verbraucher Anspruch auf eine volle Erstattung haben, wenn sie ihre Pauschalreise wegen solcher Umstände nicht antreten können.

Hintergrund für das Urteil sind Fälle aus Belgien und Österreich, bei denen Betroffene ihre für 2020 geplanten Reisen aufgrund der Pandemie stornierten. Kurz darauf folgte die Insolvenz der Reiseveranstalter. Im österreichischen Fall klagten die Betroffenen gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI argumentierte, dass keine Erstattung geschuldet sei, da die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz storniert wurde. Der EuGH folgte dieser Argumentation nicht.

Nun liegt es an den nationalen Gerichten, eine endgültige Entscheidung zu treffen und dabei das Urteil des EuGH zu berücksichtigen. EU-Recht verlangt, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Pauschalreisende umfassend gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt sind.