11. Juli, 2025

Politik

Bundesrat genehmigt Gesetzesentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition, der eine zeitweilige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vorsieht, grundsätzlich bestätigt. Der Vorschlag des Sozialausschusses, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, wurde dabei nicht angenommen. Dieses Gesetzesvorhaben betrifft Geflüchtete, die einen eingeschränkten Schutzstatus innehaben, darunter viele syrische Staatsangehörige, und ermöglicht es ihnen über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht, ihre engsten Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Bislang war der Familiennachzug für minderjährige Kinder und Ehepartner zulässig, und auch Eltern von unbegleiteten Minderjährigen konnten einreisen.

Derzeit existiert ein jährliches Kontingent, das 12.000 Menschen die Einreise nach Deutschland erlaubt, wobei monatlich insgesamt 1.000 Visa ausgegeben werden. Nach dem neuen Entwurf sollen Visa für Kinder, Ehepartner und Eltern nur noch in außergewöhnlichen Härtefällen vergeben werden. Diese Regelung könnte für die Betroffenen eine langanhaltende Trennung von der Familie zur Folge haben oder die Notwendigkeit mit sich bringen, das Leben abseits Deutschlands neu zu organisieren, um eine Zusammenführung zu ermöglichen.

Einige Angehörige der Geflüchteten versuchen daher, trotz der strengen Regelungen, auf illegalen Wegen, etwa durch Schleusernetzwerke, nach Deutschland zu gelangen. Auf der anderen Seite gibt es Geflüchtete, die versuchen, langfristig die Voraussetzungen für einen alternativen Familiennachzug zu erfüllen, indem sie belegen, dass sie finanziell eigenständig sind und über ausreichend Wohnraum verfügen. Diese Entwicklung zeigt auf, wie komplex und vielschichtig die Herausforderungen sind, denen sich sowohl die Politik als auch die Betroffenen in Bezug auf den Familiennachzug gegenübersehen.