11. Juli, 2025

Wirtschaft

Unternehmensentlastungen in Milliardenhöhe und Stärkung der Mietpreisbremse: Überblick über aktuelle Beschlüsse

Der Bundesrat befindet sich aktuell in intensiven Beratungen über ein umfassendes Steuerentlastungspaket, das darauf abzielt, die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland anzukurbeln. Dieses Paket hat bereits die Zustimmung des Bundestags erhalten und zeichnet sich durch eine Reihe von Maßnahmen aus, die insbesondere Unternehmen entlasten sollen.

Ein zentraler Bestandteil des Steuerpakets ist die Erweiterung der Abschreibungsoptionen für Investitionen in Maschinen. Diese Maßnahme, die bereits ab dem 1. Juli in Kraft treten soll, ist darauf ausgerichtet, die Investitionstätigkeit der Unternehmen signifikant zu steigern. Zudem plant die Regierung eine sukzessive Senkung der Körperschaftsteuer. Die derzeitige Steuerlast von 15 Prozent soll ab 2028 schrittweise reduziert werden, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2032 ein Niveau von 10 Prozent zu erreichen. Ergänzend sind steuerliche Anreize vorgesehen, um den Erwerb und Einsatz von Elektrofahrzeugen durch Unternehmen zu fördern und somit zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise beizutragen.

Das geplante Steuerentlastungspaket würde zu geschätzten Mindereinnahmen des Staates in Höhe von etwa 48 Milliarden Euro führen. Um die hieraus resultierenden finanziellen Belastungen der Länder und Kommunen auszugleichen, insbesondere derjenigen, die sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage befinden, hat der Bund zugesagt, die entstehenden Steuerausfälle bis zum Jahr 2029 auszugleichen. Dies soll durch eine angepasste Verteilung der Mehrwertsteuereinnahmen erfolgen, bei der die Kommunen eine entsprechende Kompensation erhalten.

Die Legislativmaßnahmen umfassen darüber hinaus auch den Immobiliensektor, insbesondere die Verlängerung der Mietpreisbremse in überlasteten Mietmärkten. Für diese Gebiete plant die schwarz-rote Koalition, dass die Regelung bis Ende 2029 bestehen bleibt. Bei Erstvermietungen darf die Mietpreissteigerung dort lediglich maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten bleiben von dieser Regelung weiterhin ausgeschlossen, um den Anreiz für den Wohnungsbau aufrechtzuerhalten.

Zusätzlich sind auch Aspekte der Migrationspolitik Gegenstand der aktuellen Diskussionen. Die geplanten Änderungen beinhalten die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Daneben wird die Option, die Einbürgerung für besonders gut integrierte Einwanderer nach nur drei Jahren zu ermöglichen, abgeschafft. Diese Anpassungen reflektieren den fortwährenden politischen Diskurs über die Balance zwischen Integrations- und Sicherheitsinteressen.