Fünf Investoren verklagen Gomez und ihre Mitgründerinnen wegen Betrugs
Popstar Selena Gomez sieht sich Betrugsvorwürfen von Investoren ausgesetzt, die ihr vorwerfen, ihre Zusage nicht eingehalten zu haben, ihre globale Bekanntheit und ihre Reichweite in sozialen Medien für das Mental-Health-Start-up Wondermind Global zu nutzen. Das Unternehmen war im vergangenen Jahr kollabiert. Laut einer am Donnerstag beim Bundesgericht in Delaware eingereichten Klage hatte Wondermind bei der Kapitalsuche 2022 eine Bewertung von 95 Millionen Dollar für sich beansprucht, um damit Produkte, darunter eine mobile App, zu entwickeln. Gomez, eine der Mitgründerinnen, fungierte laut Klageschrift als „Chief Impact Officer“ und Marketingchefin.

Nach Darstellung der fünf klagenden Investoren habe Wondermind über seine tatsächlichen Geschäftsaussichten gelogen und weder die versprochenen Produkte noch die in Aussicht gestellten Umsätze jemals realisiert. Gomez habe ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen unter anderem wegen anhaltender persönlicher Konflikte mit ihrer Mutter Mandy Teefey, ebenfalls Mitgründerin und Co-Geschäftsführerin, vernachlässigt, so die Kläger.
Die App wurde laut Klage nie gebaut
Die Anwälte der Investoren formulieren in der Klageschrift deutliche Vorwürfe. Die angekündigten Initiativen hätten sich nie materialisiert, die App sei nie gebaut worden, und drei Jahre lang, während das Unternehmen im Stillen zusammengebrochen sei, habe keiner der Gründer, Geschäftsführer oder Direktoren den Investoren gegenüber ein Wort darüber verloren.

Gomez hatte Wondermind 2021 gemeinsam mit ihrer Mutter sowie mit Daniella Pierson, Gründerin des Pop-Kultur-Newsletters Newsette, ins Leben gerufen. Das Unternehmen wollte vom öffentlichen Interesse an Achtsamkeit profitieren und setzte auf das Konzept der „mentalen Fitness“, mit Routinen zur psychischen Gesundheit, ähnlich wie Menschen ins Fitnessstudio gehen, um körperlich fit zu bleiben. Gomez, Teefey und Pierson sind allesamt als Beklagte in der Klage genannt, reagierten zunächst nicht auf Anfragen um Stellungnahme. Auch eine Anfrage an Wondermind selbst blieb zunächst unbeantwortet.
Namhafte Geldgeber beteiligten sich an der frühen Finanzierungsrunde
In einer frühen Finanzierungsrunde 2022 sammelte Wondermind 5 Millionen Dollar ein, unter anderem vom Venture-Fonds der Tennislegende Serena Williams sowie von den renommierten Risikokapitalgebern Lightspeed Venture Partners und Sequoia Capital. In dieser Runde investierten auch die fünf Kläger insgesamt 1,2 Millionen Dollar, darunter der frühere Allergan-Vorstandschef Brent Saunders.
Nach Darstellung der Klage seien die Investoren mit dem Versprechen gelockt worden, Wondermind werde über Gomez' Social-Media-Kanäle ein Publikum von mehr als 500 Millionen Menschen erschließen. Die Kläger hätten verstanden, dass der Wert des jungen Unternehmens maßgeblich auf Gomez' Beteiligung beruhe, einschließlich ihrer Fähigkeit, das Unternehmen bei einer bereits bestehenden, umfangreichen und treuen Fangemeinde zu vermarkten, heißt es in der Klageschrift.

Angeblich erfundene Partnerschaften mit JPMorgan und Fidelity
Das Unternehmen habe zudem fälschlich behauptet, institutionelle Partnerschaften mit Arbeitgebern wie JPMorgan Chase und Fidelity gesichert sowie mehrere umsatzgenerierende Initiativen gestartet zu haben, darunter Werbedeals, Titelgeschichten mit Prominenten und eine bahnbrechende App, so die Klage weiter.
Aufmerksam auf die finanzielle Schieflage des Unternehmens wurden die Investoren nach eigenen Angaben erst durch einen im September 2025 veröffentlichten Artikel des Magazins The Cut. Dieser habe detailliert beschrieben, wie sehr Gomez ihre Pflichten gegenüber dem Unternehmen vernachlässigt und sich aktiv bemüht habe, sich von diesem zu distanzieren, heißt es in der Klageschrift.

Die Kläger wollen ihr investiertes Kapital zurückerhalten
Die Kläger werfen den Beklagten vor, operative, finanzielle und Management-Probleme des Unternehmens bewusst verschleiert zu haben, und betonen, sie seien lediglich Minderheitsinvestoren mit eingeschränkten Informationsrechten gewesen. Mit der Klage wollen die Investoren nun ihre ursprünglichen Investitionen zurückfordern.
Da es sich bislang um Anschuldigungen im Rahmen einer Zivilklage handelt, zu denen sich weder Gomez noch die übrigen Beklagten bisher öffentlich geäußert haben, bleibt der weitere Verlauf des Verfahrens abzuwarten.



