Das regulatorische Vakuum: Kontrollen erst in anderthalb Jahren
Ein bizarres Szenario spielt sich derzeit in Europas Finanzsektor ab: Banken und Versicherungen sind verpflichtet, die EU-KI-Verordnung einzuhalten – doch die Finanzaufsicht wird erst ab Dezember 2027 überprüfen, ob sie das auch tun. Das bedeutet, dass Geldhäuser momentan in einem regulatorischen Graubereich operieren. Sie müssen sich an Regeln halten, deren Einhaltung aber erst in 18 Monaten ernsthaft kontrolliert wird. Diese Verzögerung schafft Unsicherheit bei Banken, die bereits KI-Systeme für Kreditvergabe, Betrugserkennung oder Kundenberatung einsetzen – und keinen genauen Spielraum kennen.

Die Verzögerung ist symptomatisch für ein größeres Problem: Die EU-KI-Verordnung wurde mit Blick auf eine schnelle technologische Entwicklung entworfen, doch die praktische Umsetzung hinkt hinterher. Während Tech-Unternehmen bereits vollständig auf Künstliche Intelligenz setzen, müssen Finanzinstitute nun rätseln, welche ihrer KI-Systeme unter die Hochrisiko-Kategorie fallen – und welche nicht.
Banken fordern eine klare Definition – bevor es teuer wird
Das zentrale Problem ist die Begriffsunschärfe rund um "Hochrisiko-KI". Die EU-Verordnung definiert zwar Kategorien, doch für Finanzinstitute bleibt oft unklar, ab wann ein System als "hochriskant" gilt. Ist eine KI-gestützte Kreditvergabeentscheidung automatisch Hochrisiko, wenn sie diskriminierend wirken könnte? Was ist mit Systemen zur Geldwäsche-Erkennung, die Kunden fälschlicherweise als verdächtig einstufen? Die fehlende Präzision führt dazu, dass Banken im schlimmsten Fall unter- oder übererfüllen – beides kostspielig.
Finanzinstitute haben deshalb gegenüber der EU-Kommission und den nationalen Aufsichtsbehörden Druck aufgebaut, verbindliche Definitionen bis spätestens 2027 festzulegen. Ein Kreditinstitut kann nicht ernsthaft planen, wenn die regulatorischen Maßstäbe verschwommen bleiben. Zudem drohen erhebliche Bußgelder: Die KI-Verordnung sieht Strafen von bis zu 6 Prozent des globalen Jahresumsatzes vor – für große Banken ein potenzieller Millionenschaden. Diese Unsicherheit führt dazu, dass einige Institute vorsorglich konservativ agieren und möglicherweise sinnvolle KI-Projekte abblocken.

Unterschiedliche Interpretationen gefährden den Wettbewerb
Ein zusätzliches Risiko entsteht durch die fragmentierte Aufsicht: Nationale Finanzaufsichtsbehörden könnten "Hochrisiko-KI" unterschiedlich auslegen. Ein System, das in Deutschland als Hochrisiko gilt, könnte in Frankreich als moderat risikobehaftet eingestuft werden. Das schafft wettbewerbliche Verzerrungen und Anreize für Banken, ihre KI-Aktivitäten in Jurisdiktionen mit laxerer Auslegung zu konzentrieren. Großbanken mit europäischen Aktivitäten müssen dann für verschiedene Länder unterschiedliche Standards erfüllen – ein administratives und kostspieliges Durcheinander.
Besonders betroffen sind kleinere und mittlere Institute, denen die Ressourcen fehlen, um verschiedene Compliance-Szenarien durchzuspielen. Sie sitzen zwischen den Stühlen: Zu konservativ, verlieren sie Wettbewerbsfähigkeit; zu liberal, riskieren sie empfindliche Strafen. Dies könnte zu einer weiteren Konzentration im Bankensektor führen, da nur große Häuser die Compliance-Kosten tragen können.
Was Dezember 2027 bringen soll – und was bis dahin passiert
Offiziell sollen die Finanzaufsichtsbehörden ab Dezember 2027 beginnen, Banken und Versicherungen systematisch zu prüfen. Doch bis dahin werden möglicherweise Millionen von Kreditentscheidungen von KI getroffen, tausende Kunden von Algorithmen beraten, und unzählige Transaktionen durch maschinelle Lernmodelle analysiert. Wenn sich 2028 herausstellt, dass große Institute die Standards nicht erfüllt haben, ist der Schaden bereits angerichtet – sei es regulatorisch oder für verbraucherschützend.
Die Kommission signalisiert zwar, dass Klarheit vor 2027 kommen soll, doch konkrete Meilensteine fehlen. Banken brauchen aber Sicherheit jetzt, nicht irgendwann. Sie haben bereits investiert und können ihre KI-Systeme nicht einfach abschalten. Die beste Lösung wäre verbindliche technische Standards und behördliche Guidance schon 2026 – damit Finanzinstitute auf gesichertem Boden operieren können.

