11. Juli, 2025

Wirtschaft

OLG Frankfurt: Erhaltung von Papier-Tickets verzögert Digitalisierung im Bahnverkehr

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Deutsche Bahn dazu verurteilt, weiterhin Papierfahrkarten für Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets anzubieten. Dabei müssen Reisende keine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer angeben. Diese Entscheidung fiel als Reaktion auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die bisherige Praxis der Bahn, bei der auch am Schalter gekaufte Fahrkarten ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt wurden.

Der 6. Zivilsenat des Gerichts entschied, dass Reisende nicht verpflichtet werden können, persönliche Informationen preiszugeben, um den Kauf eines Tickets nachzuweisen. Das Gericht unterstrich, dass ein Ticket ausschließlich dazu dient, den Beförderungsanspruch eines Reisenden zu belegen. Diese Entscheidung wurde als rechtskräftig erklärt und hebt die Bedeutung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Beförderungsdiensten hervor, unabhängig von der technologischen Ausstattung der Reisenden.

Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatte die Deutsche Bahn bereits einige Anpassungen infolge von Kundenbeschwerden vorgenommen. So wurde begonnen, auch gedruckte Tickets beim Schalterkauf auszustellen. Unternehmensseitig wird nach wie vor die Angabe einer E-Mail-Adresse empfohlen, um Reisenden wichtige Informationen zu ihrer Reise, wie etwa Gleisänderungen oder Verspätungen, zukommen lassen zu können.

Eine Sprecherin der Deutschen Bahn erläuterte, dass dieser Service insbesondere denjenigen zugutekommen solle, die keine Möglichkeit der digitalen Erreichbarkeit haben. Dies gewährleiste, dass auch technikferne Personen komfortabel und ohne Hürden Reisen buchen können. An den Fahrkartenautomaten bleiben die günstigen Sparpreise jedoch bis auf weiteres nicht verfügbar, was weiterhin ein Bereich ist, in dem die Bahn Optimierungspotenzial hat.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt wird als Signal interpretiert, dass der Schutz von Verbraucherinteressen und deren Datenschutz auch im digitalen Zeitalter einen hohen Stellenwert behalten muss. Es eröffnet zudem eine wichtige Diskussion über das Gleichgewicht zwischen technologischen Fortschritten und der Wahrung bürgerlicher Rechte im öffentlichen Raum.