15. Juli, 2025

Grün

EuGH bekräftigt staatliche Pflichten beim Klimaschutz

EuGH bekräftigt staatliche Pflichten beim Klimaschutz

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verantwortung der Staaten im Kampf gegen den Klimawandel unterstrichen. Die Richter machten klar, dass staatliche Maßnahmen unumgänglich sind, um die Wahrnehmung von Menschenrechten auch zukünftig zu gewährleisten. Dieser Entscheid steht im Einklang mit dem epochalen Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vermittelt die unmissverständliche Botschaft, dass es heute geboten ist, zu handeln und notfalls auch in Freiheitsrechte einzugreifen, um spätere, gravierende Einschnitte abzuwenden. Während Urteile Samen für zukünftige Rechtsprechung säen, endet doch ihre Macht an der Küste der Gegenwart. Die Gerichte bestätigen ihre Schlüsselrolle im rechtlichen Gefüge, ohne jedoch die Herrscher über die Gezeiten zu sein. Der Schutz von weit entfernt lebenden Menschen, die vom Klimawandel betroffen sind, fordert eine ernsthafte politische Anerkennung. Jedoch sollten diese nicht als Kläger vor nicht existierenden Weltgerichten auftreten. Es gibt Unbehagen im Hinblick auf ein metaphorisches Jüngstes Gericht, doch die Sorge um eine apokalyptische Klimazukunft entzieht sich der direkten rechtlichen Handhabe. In Summe befürwortet der Gerichtshof ein entschiedenes Vorgehen der Staaten im Bereich des Klimaschutzes und bestärkt damit weltweit die Notwendigkeit proaktiver Maßnahmen zum Erhalt der Menschenrechte. Die Gerichtsbarkeit ergreift hier eindeutig Position und rückt die Bedeutung juristischer Weitsicht ins Rampenlicht.