Europa setzt einen entschlossenen Schritt in Richtung Klimaneutralität: Ab dem Jahr 2030 müssen sämtliche Neubauten in der Europäischen Union emissionsfrei sein. Diesen historischen Meilenstein beschlossen die EU-Staaten und bestätigten, dass ab der Mitte des Jahrhunderts der gesamte Gebäudebestand der EU frei von umweltschädlichen Emissionen betrieben werden soll. Mit der Verabschiedung der neuen Baugesetzgebung innerhalb des Europäischen Green Deals nehmen die Mitgliedstaaten die Klimaziele ernst und forcieren die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen.
Die weitreichenden Anforderungen an Gebäude beinhalten Limitierungen des Energieverbrauchs ab festgelegten Stichtagen. Historisch wertvolle Gebäude, zu denen beispielsweise Kirchen und denkmalgeschützte Bauten zählen, sind indes von den Bestimmungen ausgenommen. Dennoch wird in pietätvollem Bemühen um Klimaschutz eine umfassende Strategie verfolgt. Insbesondere der Wohnsektor soll merklich an Energieeffizienz gewinnen. Ziel ist es, bis 2030 eine Senkung des Energieverbrauchs um 16 Prozent zu erreichen, mit einer weiteren Reduktion bis 2035 auf 20 bis 22 Prozent. Hierzu werden Renovierungen an bestehenden Wohngebäuden notwendig, um das Einsparpotenzial zu heben.
In einem radikalen Schritt gegen fossile Brennstoffe verfolgt die EU bis 2040 das Ausstiegsszenario aus deren Nutzung in Gebäuden, um auf regenerative Energiequellen wie die Solarenergie umzusteigen. Auch der Ausbau einer ökologischen Infrastruktur, die den nachhaltigen Verkehr fördert, soll Teil der Maßnahmen sein. In Deutschland appelliert die Deutsche Umwelthilfe an die Bundesregierung, unmittelbare und präzise Pläne für eine Renovierungsoffensive zu entwickeln. Barbara Metz, Geschäftsführerin der Organisation, betont den Bedarf an "gesundem und bezahlbarem Wohnen" in Deutschland.
Die aktuelle Gesetzgebung bietet den EU-Staaten die Möglichkeit, innerhalb des vorgegebenen Rahmens eigene, auf die nationalen Gegebenheiten abgestimmte, Maßnahmen zu ergreifen. Die nationalen Entscheidungsträger haben nun eine Frist von zwei Jahren zur Integration der neuen Richtlinien in ihr jeweiliges Rechtssystem. Mit diesen Richtlinien macht Europa einen entscheidenden Schritt vorwärts in die Zukunft der umweltfreundlichen Stadtbilder und Lebensräume.