In einem aufsehenerregenden Verfahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klimaschutzklage portugiesischer Jugendlicher gegen Deutschland und weitere europäische Nationen für unzulässig erklärt. Die Forderung nach verschärften Maßnahmen zum Schutz des Klimas fand am Dienstag in Straßburg kein Gehör bei den Richtern. Die Klägerseite, bestehend aus einer Gruppe junger Portugiesen, hatte das Ziel, die betroffenen Länder zu einem konsequenteren Vorgehen im Kampf gegen die globale Erwärmung zu verpflichten. Doch die engagierten Jugendlichen konnten mit ihrer Initiative nicht den gewünschten juristischen Erfolg erzielen. Der Gerichtshof ließ die Klage nicht zu, womit eine direkte richterliche Aufforderung zu einem erhöhten Klimaschutz von staatlicher Seite vorerst ausbleibt. Die Entscheidung mag zwar für die Klimaschutzbewegung einen Rückschlag bedeuten, doch sie symbolisiert gleichzeitig die komplexen Herausforderungen, die in der Verbindung von juristischen Prozessen und Umweltpolitik liegen.
Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise bleibt es nun abzuwarten, inwiefern diplomatische und politische Strategien außerhalb der Gerichtssäle verstärkt werden, um den notwendigen Klimaschutz voranzutreiben und die ambitionierten Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.