Ein Meme wird zur Staatsaffäre
Ein bearbeitetes Bild von Nancy Faeser mit einem gefälschten Zitat – und plötzlich geht es um Pressefreiheit, Justizverständnis und das Verhältnis von Politik zur Satire.
Der Fall David Bendels, Chefredakteur des AfD-nahen „Deutschland Kuriers“, ist rechtlich entschieden – zumindest vorerst. Denn nach dem Urteil des Amtsgerichts Bamberg, das sieben Monate Haft auf Bewährung verhängte, will die Staatsanwaltschaft noch schärfer durchgreifen. Sie legte Berufung ein, das Strafmaß sei zu mild.
Was ursprünglich als satirischer Kommentar gedacht gewesen sein könnte, wird nun juristisch als gezielte Verleumdung gewertet – und politisch als möglicher Präzedenzfall.
Der Vorwurf: bewusste Irreführung
Konkret geht es um ein manipuliertes Foto, das Faeser mit einem Zettel zeigt, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ steht. Tatsächlich handelte es sich um eine Fotomontage – das Original zeigte das Holocaust-Gedenksymbol „We Remember“.
Nancy Faeser wants to put our editor David Bendels in prison for spreading this meme.
— Deutschland Kurier (@Deu_Kurier) November 23, 2024
But we insist on our right to free speech.
So we have decided to post it AGAIN in English for the entire world to see. pic.twitter.com/m4W3kMYMvU
Das Gericht wertete die Veröffentlichung als unwahre Tatsachenbehauptung, die bewusst so gestaltet worden sei, dass sie wie ein authentisches Foto wirke.
Faeser stellte Strafanzeige – nicht als Ministerin, sondern als Privatperson. Doch der Fall nahm schnell politische Fahrt auf.
Justiz mit harter Hand – oder mit fragwürdiger Balance?
Die Staatsanwaltschaft forderte bereits im ersten Prozess acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Gericht blieb darunter – doch nun will die Behörde die Latte höher legen.
Man wolle dem „Unrechtsgehalt der Tat“ und der „Persönlichkeit des Angeklagten“ gerecht werden, so Staatsanwalt Alexander Baum.
Was wie eine juristische Routine klingt, stößt auf massive Kritik – nicht nur aus den Reihen der AfD. Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki spricht von einem „schandhaften Urteil“, Ricarda Lang von den Grünen sieht ein Problem der Verhältnismäßigkeit.
Satirefreiheit vs. gezielte Manipulation
Befürworter der Verurteilung argumentieren: Hier ging es nicht um Ironie oder künstlerische Zuspitzung, sondern um eine täuschend echt aufbereitete Fälschung mit klarer politischer Stoßrichtung. Gegner entgegnen: Wenn man ein Meme mit Haft bedroht, gefährde man die Meinungs- und Pressefreiheit in ihrer Substanz.
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Juristisch steht der Fall auf einem schmalen Grat: Wann wird aus Satire ein Angriff auf Persönlichkeitsrechte? Wann aus öffentlicher Kritik eine strafbare Behauptung? Die Bamberger Richter sahen die Schwelle überschritten. Ob das auch in zweiter Instanz Bestand hat, ist offen.
Der Fall Bendels ist mehr als ein Verfahren gegen einen rechten Publizisten. Er steht exemplarisch für die Frage, wie weit staatliche Stellen gegen politische Fehldarstellungen im Netz vorgehen sollen – und dürfen. Während Desinformation als Bedrohung demokratischer Prozesse gilt, bleibt der Umgang mit ihr rechtlich und politisch heikel.
Der aktuelle Vorgang birgt Sprengkraft. Er betrifft nicht nur die Verteidigung der persönlichen Ehre, sondern auch das Selbstverständnis einer offenen Gesellschaft – in der sich der Staat nicht von Karikatur, Überzeichnung oder Polemik provozieren lassen darf.
Und Faeser? Schweigt – und lässt das Verfahren sprechen
Die Innenministerin selbst äußert sich nicht zum Fall. Ihre Anwälte haben das Verfahren aufgesetzt, nun ist es Sache der Justiz. Doch ihre Rolle als Klägerin gegen einen politischen Gegner ist heikel – gerade in einem Klima, in dem viele Bürger den Eindruck haben, dass die Politik zunehmend den Ton im Strafrecht vorgibt.
Ob die Berufung durchgeht oder scheitert, wird weniger Einfluss haben als die Debatte, die jetzt erst richtig beginnt.