Ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat Klarheit in eine häufig gestellte steuerliche Frage gebracht: Umzugskosten, die durch den Erwerb einer größeren Wohnung zur Schaffung eines Arbeitszimmers entstehen, können nicht steuerlich abgesetzt werden. Dieses Urteil erging in einem Fall, bei dem ein Ehepaar im Jahr 2020 von einer Drei- in eine Fünfzimmerwohnung wechselte, um Platz für zwei separate Arbeitszimmer zu schaffen. Der BFH, Deutschlands oberstes Steuergericht, entschied gegen die steuerliche Absetzbarkeit der Umzugskosten.
Im spezifischen Fall hatte die Corona-Pandemie das Paar dazu veranlasst, überwiegend von zu Hause aus zu arbeiten. Die ursprünglich genutzten Räumlichkeiten – der Wohn- und Essbereich – erwiesen sich dabei als nicht ausreichend. Das Ehepaar argumentierte, dass der Umzug aufgrund der Notwendigkeit, professionelle Arbeitsbedingungen zu schaffen, beruflich motiviert sei. Während das Höchstgericht die Kosten für die Einrichtung der Arbeitszimmer selbst als abzugsfähig anerkannte, lehnte es die steuerliche Berücksichtigung der Umzugskosten ab. In seiner Begründung führte der BFH an, dass die Entscheidung zur Nutzung eines Zimmers als Arbeitszimmer nicht ausschließlich auf objektiven beruflichen Erfordernissen basiere, selbst in der gegenwärtigen Situation veränderter Arbeitspraktiken.
Das Gericht wies jedoch auch auf bestimmte Ausnahmen hin, unter denen ein Umzug steuerlich anerkannt werden könnte. So könnten Umzüge, die durch einen Arbeitsplatzwechsel oder eine signifikante Verkürzung des täglichen Arbeitsweges um mindestens eine Stunde motiviert sind, steuerlich berücksichtigt werden. In diesem Fall folgte der Bundesfinanzhof dem ablehnenden Urteil des Finanzamtes, nachdem die Vorinstanzen unterschiedliche Ansichten vertreten hatten. Das Urteil mit dem Aktenzeichen VI R 3/23 wurde bereits im Februar dieses Jahres getroffen, fand jedoch erst kürzlich den Weg in die Öffentlichkeit.
Die Entscheidung des BFH könnte signifikante Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer haben, die während der Pandemie ihre Wohnsituation verändert haben, um den gestiegenen Anforderungen an Homeoffice-Arbeitsplätze gerecht zu werden. Expertinnen und Experten raten dazu, vor der Einreichung von Steuererklärungen die genauen Voraussetzungen für die steuerliche Abziehbarkeit von Umzugskosten sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.