29. Mai, 2025

Wirtschaft

Bundesarbeitsministerium plant Verdopplung der Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer

Bundesarbeitsministerium plant Verdopplung der Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bisher 12 auf 24 Monate vorgeschlagen. Dieses Vorhaben der Bundesregierung wurde vom Bundesarbeitsministerium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt, nachdem bereits verschiedene Medien über den entsprechenden Verordnungsentwurf berichteten, welcher der dpa vorliegt. Der Plan sieht vor, dass diese Verlängerung spätestens bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft tritt. Nach diesem Zeitraum soll die Bezugsdauer wieder auf ein Jahr begrenzt werden. Der Verordnungsentwurf betont, dass ohne diese Maßnahme erhebliche Personalabbauten in Unternehmen drohen, die von Kurzarbeit betroffen sind. Interessanterweise kann die rot-grüne Minderheitsregierung diese Änderung ohne die Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat umsetzen. Geplant ist, dass das Kabinett noch vor den Weihnachtsfeiertagen zustimmt, konkret am kommenden Mittwoch. Die Verordnung soll dann ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Dringlichkeit dieser Maßnahme wird durch die jüngsten Zahlen unterstrichen: Die Anzahl der Kurzarbeiter in Deutschland stieg laut Entwurf von August auf September 2024 von 175.000 auf 268.000, was im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von 76 Prozent entspricht. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zu September 2022 nahezu verdreifacht. Kurzarbeit ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten bei wirtschaftlichen Engpässen zu reduzieren. Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Bundesagentur für Arbeit ist entscheidend, um Kündigungen zu vermeiden und Arbeitgeber finanziell zu entlasten. Laut Entwurf belaufen sich die zusätzlichen Kosten der neuen Regelung für die Bundesagentur auf 260 Millionen Euro, denen nicht bezifferbare Einsparungen bei der Arbeitslosengeldzahlung gegenüberstehen.