Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes zur Umsetzung eines ambitiösen Infrastruktur-Programms drohen durch juristische Kontroversen ins Stocken zu geraten. Die AfD-Fraktion hat per anwaltlichem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas ihre Bedenken gegen die geplante Sondersitzung des alten Bundestags geäußert, die für eine solche Änderung notwendig wäre. Die Partei sieht die Verantwortung bei Bas, einen neuen Bundestag einzuberufen, nicht den alten.
Der geplante Sonderfonds über 500 Milliarden Euro, der von Union und SPD für Infrastrukturmassnahmen und die Lockerung der Schuldenbremse angedacht ist, erfordert eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit. Doch aufgrund der Sitzverteilung im neu gewählten Bundestag wäre dies dort nicht möglich, weswegen die beiden Traditionsparteien auf eine Sondersitzung des alten Parlaments setzen. Die Rechte zur Einberufung solcher Sitzungen untermauern sie mit Artikel 39 des Grundgesetzes, der dies bei Zustimmung eines Drittels der Abgeordneten gestattet.
Doch genau hier setzen die juristischen Bedenken der AfD an: Ihrer Ansicht nach ist die Einberufung nichtig, da sie von den Fraktionen und nicht den Abgeordneten direkt getragen werde. Zu den AfD-Klagen gesellt sich Unmut bei den Linken, die ebenfalls rechtliche Schritte gegen die Vorgehensweise prüfen. Der parteilose Abgeordnete Joana Cotar, vormals AfD, hat bereits öffentlich gemacht, das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen und die Dringlichkeit des Verfahrens zu hinterfragen.
Der politische Konflikt verschärft sich unter den Augen des Verfassungsgerichts, während die wirtschaftlichen und internationalen Gegebenheiten nach schnellen Entscheidungen verlangen. Union und SPD drängen zur Eile, doch ob die Pläne tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, bleibt vorerst ungewiss.