30. Juni, 2025

Politik

Verzögerungen bei kommunaler Wärmeplanung befürchtet

Verzögerungen bei kommunaler Wärmeplanung befürchtet

Der Deutsche Städtetag hat vor möglichen Verzögerungen bei der kommunalen Wärmeplanung gewarnt. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, betonte, dass die Länder das kürzlich verabschiedete Bundesgesetz zur Wärmeplanung schnellstmöglich in ihr Landesrecht integrieren müssten. Erst dann könnten die Städte Daten zum Gebäudebestand und zu bestehenden Wärmenetzen erheben. Dies sei der erste Schritt für jede kommunale Wärmeplanung, so Dedy in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.

Besorgniserregend sei laut Dedy jedoch die Tatsache, dass es Hinweise darauf gebe, dass die Länder aufgrund offener Fragen zum Bundeshaushalt möglicherweise noch mit der Umsetzung der Landesgesetze zur Wärmeplanung warten könnten. Dabei seien die Fristen zur Erstellung eines Wärmeplans für die Kommunen bereits eng bemessen und böten keinerlei Spielraum.

Dedy hob hervor, dass weitere Verzögerungen nicht verkraftbar seien. Um die Wärmewende voranzutreiben, müsse die Bundesregierung die offenen Fragen zum Haushalt schnellstens klären. Allerdings werde die Wärmeplanung allein keine Wärmewende bringen. Entscheidend sei die Umsetzung, weshalb dringend Klarheit über die geplanten Fördermittel benötigt werde.

Der Freistaat Bayern fordert in einem Antrag, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss in Bezug auf das Wärmeplanungsgesetz anruft. In dem Antrag wird argumentiert, dass das Gesetz den Ländern und folglich den Kommunen eine beträchtliche Menge zusätzlicher Aufgaben auferlege, ohne dass der Bund die finanziellen Mehrbelastungen auch nur ansatzweise ausgleichen würde.

Das Wärmeplanungsgesetz wurde bereits vom Bundestag beschlossen und ergänzt das Heizungsgesetz. Es soll zeitgleich mit diesem am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Großstädte müssen bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen.

Sobald eine Kommune über einen Wärmeplan verfügt, sind Hauseigentümer verpflichtet, bei der Installation einer neuen Heizung sicherzustellen, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das neue Heizungsgesetz gilt zunächst ab 2024 für Neubauten innerhalb von Neubaugebieten.