Die Bundesregierung hat die UN-Resolution für einen Waffenstillstand im Gazastreifen nicht unterstützt. Grund dafür sei laut einer Sprecherin des Auswärtigen Amtes die fehlende Erwähnung des Terrors der Hamas vom 7. Oktober in dem Papier. Dies impliziere eine in Fragestellung des Selbstverteidigungsrechts Israels, was die Bundesregierung nicht hinnehmen könne. Außerdem sei es schwer nachvollziehbar, eine Forderung nach einem Waffenstillstand zu stellen, wenn man davon ausgehen müsse, dass eine Seite ihre Angriffe mit Raketen fortsetzen würde.
Dennoch habe man Israel darauf hingewiesen, dass das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza unerträglich sei. Außenministerin Annalena Baerbock habe betont, dass Israel die palästinensische Zivilbevölkerung schützen müsse. Trotz der Ablehnung der Waffenstillstandsresolution stehe die Bundesregierung also weiterhin in Kontakt und versuche, die humanitäre Lage zu verbessern.
Die UN-Vollversammlung hatte am Dienstag eine sofortige humanitäre Waffenruhe im Gazastreifen gefordert. Das von Ägypten eingebrachte Papier erhielt die notwendige Zweidrittelmehrheit, mit 153 Ländern, die dafür stimmten, und nur 10 Ländern, die dagegen stimmten. Darunter befand sich auch Deutschland, das sich gemeinsam mit 22 anderen Ländern enthielt. Es ist wichtig anzumerken, dass Resolutionen der UN-Vollversammlung nicht rechtlich bindend sind. Frankreich und Griechenland gehörten zu den EU-Staaten, die die Resolution unterstützten.