19. Mai, 2024

Wirtschaft

Schicksalstag für Condor: Gericht der EU urteilt über staatliche Beihilfen

Schicksalstag für Condor: Gericht der EU urteilt über staatliche Beihilfen

Im Streit um die Legitimität von staatlichen Beihilfen für den Ferienflieger Condor fällt heute im Gericht der Europäischen Union eine wegweisende Entscheidung. Das Gericht muss beurteilen, ob Deutschland der Fluggesellschaft zu Recht mit finanziellen Abschreibungen unter die Arme greifen durfte. Konkret geht es um Beträge von 90 Millionen Euro sowie 20,2 Millionen Euro, die als Teil eines umfangreichen Restrukturierungsplans im Volumen von 321,2 Millionen Euro im Oktober 2019 vorgesehen waren.

Die Beihilfen, die als Umstrukturierungsmaßnahmen gelten, wurden von der EU-Kommission im Jahr 2021 gebilligt. Diese Zustimmung wird jedoch von der Fluggesellschaft Ryanair angefochten, die es als unfair betrachtet, durch staatliche Hilfen benachteiligt zu werden. Die EU-Kommission muss regelmäßig abwägen, um Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass staatliche Zuwendungen einzelne Unternehmen bevorzugen.

Die Unterstützung für Condor geht auf das Jahr 2019 zurück, als die Airline infolge der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook in Schieflage geriet. Deutschland stellte einen Kredit der KfW bereit, durch den Condor fortgeführt und saniert werden konnte. Anfang 2020 war die Übernahme durch die LOT-Mutter PGL fast abgeschlossen, wurde jedoch durch den Ausbruch der Corona-Pandemie zunichte gemacht. Die Pandemie führte dazu, dass Condor ein weiteres Mal auf staatliche Hilfe angewiesen war und zu diesem Zwecke ein Schutzschirmverfahren durchlief, das Ende 2020 beendet werden konnte.

Frühere Rechtsstreitigkeiten um staatliche Zuschüsse für Condor, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie, hatten bereits zu unterschiedlichen juristischen Entscheidungen geführt. Ryanair ist bekannt dafür, konsequent gegen staatliche Förderungen für Konkurrenzunternehmen vorzugehen, und konnte in der Vergangenheit teils Erfolge erzielen – so auch gegen Beihilfen für Condor.

Sollte das Gericht der EU den aktuellen Beihilfebeschluss zu Condor aufheben, hätte dies nicht automatisch eine sofortige Rückzahlungspflicht zur Folge. Es besteht die Möglichkeit der Revision beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), und auch die EU-Kommission könnte im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben einen neuen Beschluss fassen.