Die Betreibergesellschaft der Nord Stream 2 Gaspipeline, die sich weiterhin mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sieht, erhält für ihre Rückzahlungsverpflichtungen erneut eine Fristverlängerung. Das Kantonsgericht im schweizerischen Zug hat entschieden, dass Kleingläubiger ihre Zahlungen nun erst bis zum 9. Mai erwarten können, um damit einer drohenden Insolvenz vorzubeugen. Diese Entscheidung folgte einem Bericht des Senders NDR und markiert bereits den zweiten Aufschub seit Anfang des Jahres.
Im Januar wurde der Nord Stream 2 AG eine ähnliche Frist gewährt, um sämtliche Kleingläubiger bis zum 5. März vollständig zu befriedigen, andernfalls hätte ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden können. Sowohl das Kantonsgericht als auch die als Sachwalterin bestellte Transliq hielten sich bisher mit Stellungnahmen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zurück.
Die Pipeline Nord Stream 2, unter Kontrolle des russischen Energieriesen Gazprom, sollte ursprünglich Gas über die Ostsee nach Deutschland transportieren. Trotz Fertigstellung beider Stränge ging sie jedoch aufgrund geopolitischer Spannungen und des Krieges in der Ukraine nie in Betrieb. Im September 2022 wurde einer der Stränge bei einem Anschlag zerstört, wobei auch die in Betrieb befindlichen Stränge der Nord Stream 1 stark beschädigt wurden.