Das Bundeskabinett hat eine weitreichende Gesetzesänderung zum Thema Organspenden verabschiedet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach präsentierte eine Neuerung, die es ermöglicht, Nierenspenden zwischen zwei unterschiedlichen Paaren durchzuführen. Diese sogenannte 'Über-Kreuz-Spende' verspricht vielen Nierenpatienten neue Hoffnung.
Zurzeit sind Nierenspenden nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Spender dürfen lediglich Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Personen, die in besonderer persönlicher Verbundenheit stehen, beschenken. Diese Einschränkungen sollen nun gelockert werden. Lauterbach erläuterte, dass künftig auch weniger eng verbundene Paare von der Organspende profitieren könnten.
Der konkrete Ansatz der Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Übertragung von Nieren flexibler zu gestalten. Wenn eine Niere innerhalb eines Spendepaares medizinisch nicht kompatibel ist, kann diese nun 'über Kreuz' an ein anderes Paar gegeben werden, dessen vorgesehener Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug erhält die empfangsbereite Person des ersten Paares die Spenderniere des zweiten Paares.
Zusätzlich wird die bisherige Regelung aufgehoben, dass eine Nierenspende nur dann erfolgen darf, wenn keine Niere eines verstorbenen Spenders verfügbar ist. Der vorgelegte Entwurf weist darauf hin, dass der Bedarf an Spendernieren seit langem das verfügbare Angebot übersteigt.