Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den unionsgeführten Ländern vorgeworfen, ein Gesetz für mehr Transparenz sowie Milliardenhilfen für Deutschlands Krankenhäuser zu blockieren. Lauterbach betonte, dass den Krankenhäusern zusätzliche Mittel in Höhe von sechs bis acht Milliarden Euro zur Verfügung stünden, wenn das Gesetz beschlossen werden würde. Sollte das Gesetz jedoch nicht durchgesetzt werden können, sei ein Krankenhaussterben in Deutschland kaum zu vermeiden.
Ein wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist der Aufbau eines "Transparenzverzeichnisses", das den Patienten online Auskunft über verschiedene Klinikleistungen geben soll. Dazu gehören Informationen über die Erfahrung der Klinik bei bestimmten Behandlungen, den Personalschlüssel bei Fachärzten sowie die Komplikationsrate. Das Gesetz soll parallel zur geplanten großen Klinikreform zur Vergütung der Kliniken umgesetzt werden. Diese Reform befindet sich jedoch bereits seit letztem Jahr in einer Sackgasse zwischen dem Bund und den Ländern. Am kommenden Montag wird Lauterbach mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände über die Reform diskutieren.
Im November hatte der Bundesrat beschlossen, das Transparenz-Gesetz in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Länderkammer zu schicken. Lauterbach kritisierte, dass die Unionsländer sich querstellten und das Gesetz somit nicht auf die Tagesordnung kam. Es sei entscheidend, dass das wichtige Gesetz bei der nächsten Bundesratssitzung am 2. Februar beschlossen werde. Lauterbach appellierte daher an die unionsgeführten Länder, das Gesetz nicht zu blockieren.
Lauterbach betonte, dass die Möglichkeit bestehe, Insolvenzen zu verhindern und eine umfassende Krankenhausreform zu entwickeln, an der auch einige Unionsländer maßgeblich mitgearbeitet haben. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sei einer dieser Akteure, der die geplante Klinikreform maßgeblich mitentwickelt habe.
Die eigentliche Klinikreform zielt darauf ab, den Kliniken durch eine grundlegende Änderung der Bezahlung finanziellen Druck zu nehmen. Dadurch sollen sie nicht mehr gezwungen sein, aus rein wirtschaftlichen Gründen immer mehr Patienten mit lukrativen Eingriffen zu behandeln. Im vergangenen Sommer hatten sich Bund und Länder größtenteils auf die Reform geeinigt, jedoch sollten weitere Beratungen angesetzt werden, um Kritikpunkte der Länder zu klären und anschließend einen Gesetzentwurf vorzulegen.