17. Mai, 2025

Politik

Merz warnt vor AfD-Verbotsverfahren

Bundeskanzler Friedrich Merz äußert sich überraschend zurückhaltend zum Umgang mit der AfD. Ein Parteiverbot? Für ihn der falsche Weg – aus juristischen wie politischen Gründen.

Merz warnt vor AfD-Verbotsverfahren
Bundeskanzler Merz lehnt ein AfD-Verbotsverfahren ab – trotz Verfassungsschutz-Gutachten mit sieben schwerwiegenden Vorwürfen gegen die Partei.

Merz stellt sich quer

Verbote sind in der Politik das schärfste Schwert. Umso bemerkenswerter, wenn ein Kanzler davor warnt, es voreilig zu ziehen. Friedrich Merz, CDU-Vorsitzender und seit einem halben Jahr Bundeskanzler, zeigt sich im Interview mit der Zeit skeptisch gegenüber einem möglichen AfD-Verbot – und formuliert seinen Widerspruch ungewöhnlich deutlich:

„Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“

Es ist ein Satz, der hängen bleibt. Und einer, der eine Diskussion anstößt, die nicht nur juristisch, sondern zutiefst politisch ist: Wie geht ein demokratischer Staat mit einer Partei um, die ihn offen infrage stellt – ohne sich selbst zu beschädigen?

Die AfD: Beobachtet, aber nicht verboten

Seit 2021 wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Inzwischen stuft der Geheimdienst weite Teile der Partei – vor allem in Ostdeutschland – als „gesichert rechtsextrem“ ein.

Der Verfassungsschutz hat im Frühjahr 2025 ein internes Gutachten vorgelegt, das nach Angaben der Zeit sieben schwerwiegende Vorwürfe gegen die Partei erhebt, darunter rassistische Hetze, demokratiefeindliche Rhetorik und Nähe zu staatsfeindlichen Gruppierungen.

Trotzdem bremst Merz – und das mit Nachdruck. Er kritisiert die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz, die den Bericht als „Verschlusssache“ eingestuft habe und dennoch politisch habe instrumentalisieren wollen.

„Ich bin nicht glücklich mit dem Ablauf dieses Verfahrens“, so Merz. Und: „Ich kenne den Inhalt dieses Berichtes nicht – und will ihn ehrlich gesagt auch nicht kennenlernen, bevor das Innenministerium eine Bewertung vorgenommen hat.“

Merz betont juristische Hürden

Der CDU-Chef ist Jurist – und als solcher kennt er die Hürden eines Parteiverbots sehr genau. Zwei Verbotsverfahren sind in der deutschen Nachkriegsgeschichte bislang vor dem Bundesverfassungsgericht geführt worden: Das gegen die SRP (1952) war erfolgreich, das gegen die NPD (2003 und erneut 2017) scheiterte – trotz inhaltlich gravierender Befunde.

Merz betont die Rolle der Exekutive beim Parteiverbot – und distanziert sich damit von Stimmen im Bundestag, die ein AfD-Verbot öffentlich fordern.

Grund: Die Richter sahen keine „hinreichend konkrete Gefährdung“ für die Demokratie. Ein Präzedenzfall, der auch im Fall AfD schwer wiegt.

Merz verweist auf genau diesen Aspekt – und stellt klar: Die Nachweispflicht liege „ausschließlich beim Staat“. Ein Parteiverbot sei ein Instrument der Exekutive, nicht des Parlaments.

Und genau deshalb halte er nichts davon, dass Bundestagsabgeordnete öffentlich mit einem Verbot liebäugeln. Die Botschaft zwischen den Zeilen: Wer so handelt, spielt der AfD in die Hände.

Politischer Wettbewerb statt juristische Abkürzung

Das Kalkül hinter Merz’ Worten ist klar: Die politische Auseinandersetzung soll im demokratischen Raum stattfinden – nicht durch ein Verbot vorzeitig beendet werden.

Der CDU-Chef will die AfD stellen, nicht stilllegen. Auch aus strategischem Interesse: Die CDU profitiert in Umfragen zunehmend von der Unzufriedenheit mit der AfD – vor allem in jenen Milieus, die zwischen Protest und bürgerlicher Repräsentation pendeln.

Ein Verbot könnte aus Sicht von Merz diesen Trend gefährden. Es würde die AfD womöglich nicht beseitigen, sondern aufwerten – als Märtyrerin einer angeblich verfolgenden „Altparteienkaste“. Genau davor warnen auch viele Politikwissenschaftler.

Landesvater? Lieber nicht.

Abseits der juristischen Debatte nutzt Merz das Interview auch, um sein Selbstbild als Kanzler zu schärfen. Auf die Frage, ob er sich als „Landesvater“ sehe, antwortet er: „Das klingt beruhigend, hat aber auch etwas Behäbiges.“

Sein Anspruch sei ein anderer: ein modern auftretender Kanzler, präsent auf internationaler Bühne, durchsetzungsfähig im Kabinett – aber nicht dominierend. Die Richtlinienkompetenz will er nur im Ausnahmefall ziehen. Stattdessen setze er auf „Vertrauen und ein gutes Miteinander“.

Eine Art Gegenmodell zum Kanzlertypus Scholz, der gerne schweigt, bis es knallt. Merz hingegen sendet – auch unbequeme – Signale. Er will gestalten, nicht verwalten. Und das bedeutet für ihn auch: Demokratie lebt vom Wettbewerb – nicht von Verboten.

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