30. Juni, 2025

Politik

Koalition betont soziale Verträglichkeit des Haushaltskompromisses

Koalition betont soziale Verträglichkeit des Haushaltskompromisses

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben nach wochenlangem Haushaltsstreit die soziale Verträglichkeit ihres Kompromisses betont. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hoben hervor, dass es im Bundeshaushalt 2024 bei den geplanten Steuerentlastungen bleibe. Wirtschaftsexperten und Verbände kritisieren jedoch weiterhin, dass das versprochene Klimageld als Sozialausgleich für steigende Klimaschutz-Belastungen immer noch nicht eingeführt wurde.

Die Spitzen der Koalition lobten ihre Maßnahmen als Entlastungen für die breite Bevölkerung. Bundeskanzler Scholz betonte, dass die beschlossenen Lohn- und Einkommensteuer-Entlastungen in Höhe von 15 Milliarden Euro bestehen blieben und vor allem kleine und mittlere Einkommen betreffen. Finanzminister Lindner betonte zudem, dass die Entlastungen ab dem 1. Januar nächsten Jahres spürbar sein werden. Auch Vizekanzler Habeck wies auf die Entlastungen hin und betonte, dass der Staat weiterhin die Kosten der EEG-Umlage übernimmt.

Durch die höhere CO2-Verteuerung werden jedoch die Kosten für Energie steigen. Der Preis für den Ausstoß von CO2 wird stärker angehoben als ursprünglich geplant, was zu einem Anstieg der Preise für Sprit, Erdgas und Heizöl führt. Der ADAC schätzt die zusätzliche Belastung bei Benzin und Diesel auf 1,4 bis 1,6 Cent pro Liter. Beim Gas-Bezug bedeutet dies eine Zusatz-Belastung von 20 Euro für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch.

Wirtschaftsexperten wie Veronika Grimm und Oliver Holtemöller kritisieren, dass der Sozialausgleich für diese Belastungen fehlt. Sie appellieren an die Ampel, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld einzuführen, um den Klimaschutz sozialverträglicher zu gestalten. Auch der Sozialverband VdK fordert die Einführung des Klimagelds, um Menschen mit geringem Einkommen nicht übermäßig zu belasten.

Der neue Haushaltskompromiss wurde notwendig, nachdem das Verfassungsgericht die alte Etatplanung als nicht mehr verfassungsgemäß eingestuft hatte. Die Schuldenbremse soll 2024 zunächst nicht ausgesetzt werden, es wird jedoch eine Ausnahme für die Folgen der Flutkatastrophe und eine mögliche veränderte Lage in der Ukraine geprüft. Zudem soll an Zuschüssen für Industrieprojekte in Ostdeutschland und den Ausbau einer Wasserstoffwirtschaft festgehalten werden. Der CO2-Preis beim Tanken und Heizen mit fossilen Energien soll zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne steigen und 2025 auf 55 Euro. Die Entgelte für die Stromnetze werden steigen, da der Bundeszuschuss gestrichen wurde. Die E-Auto-Förderung soll früher enden und die Steuerbegünstigungen beim Agrardiesel sollen abgeschafft werden.