19. April, 2025

Politik

Klagen gegen Soli vor Bundesverfassungsgericht gescheitert: Karlsruher Senat gibt dem Bund Recht

Klagen gegen Soli vor Bundesverfassungsgericht gescheitert: Karlsruher Senat gibt dem Bund Recht

Sechs FDP-Politiker sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Solidaritätszuschlag nach wie vor rechtmäßig sei, da der Bund weiterhin zusätzliche finanzielle Anforderungen aus der deutschen Wiedervereinigung zu tragen habe. Allerdings betonte das Gericht, dass eine solche Steuerergänzungsabgabe nicht unbegrenzt erhoben werden dürfe. Der Gesetzgeber habe die Verantwortung, den Fortbestand des Mehrbedarfs regelmäßig zu beobachten und zu prüfen.

Das Karlsruher Urteil hat erhebliche Folgen für den Bundeshaushalt, da für das laufende Jahr Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro aus dem Solidaritätszuschlag fest eingeplant sind. Eine Abkehr vom Soli hätte den Haushalt vor gravierende finanzielle Herausforderungen gestellt und möglicherweise auch Rückforderungen von bis zu 65 Milliarden Euro für die vergangenen Jahre nach sich gezogen.

Die FDP-Politiker hatten behauptet, dass der Soli nach dem Ende des Solidarpakts II im Jahr 2019 verfassungswidrig geworden sei, da damalige Transferleistungen an die ostdeutschen Bundesländer ausgelaufen sind. Das Gericht sah jedoch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in der aktuellen Regelung, obwohl die Abgabe seit 2021 nur noch von Besserverdienern, Unternehmen und Kapitalanlegern gezahlt werden muss. Auch die Bevorzugung bestimmter Einkommensbezieher konnte nicht festgestellt werden.

In der mündlichen Verhandlung im November verteidigten die Anwälte des Bundes den Soli mit dem Argument, dass weiterhin ein erhöhter Finanzaufwand aus der Wiedervereinigung resultiere. Zudem wurde in Frage gestellt, ob eine Ergänzungsabgabe zwangsläufig zweckgebunden für eine spezifische Finanzlast sein müsse.