27. Juli, 2024

Politik

Informationsaustausch mit der Schweiz: Bundesfinanzhof stärkt Kampf gegen Steuerhinterziehung

Informationsaustausch mit der Schweiz: Bundesfinanzhof stärkt Kampf gegen Steuerhinterziehung

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof die Legitimität des automatischen Informationsaustausches zwischen Schweizer Banken und deutschen Steuerbehörden bekräftigt. Im Rahmen der Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung seien diese Übermittlungen zulässig und stünden nicht im Widerspruch zu den Grundrechten, so das höchste deutsche Finanzgericht.

Die Entscheidung fiel nach einer Klage von Steuerpflichtigen, die Konten in der Schweiz führen und welche eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Preisgabe ihrer Finanzdaten befürchteten. Sowohl das Finanzgericht Köln als auch der Bundesfinanzhof wiesen die Klage jedoch ab. Sie begründeten dies damit, dass der automatische Informationsaustausch ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung steuerlicher Redlichkeit und zur Unterbindung von Steuerflucht darstellt.

Der Beschluss verdeutlicht einmal mehr die ernsthaften Bemühungen der deutschen Steuerbehörden im transnationalen Kontext, Steuerhinterziehungen effektiv zu begegnen und Steuergerechtigkeit sicherzustellen. Das Urteil dürfte somit eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Steuerhinterzieher haben und die Steuermoral positiv beeinflussen.