In der aktuellen Debatte um Tarifverhandlungen hat der Arbeitgeberverband Gesamtmetall eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die dazu beitragen soll, umfangreiche Warnstreiks in einem eng umgrenzten Rahmen zu halten. Verbandspräsident Stefan Wolf betonte, hierbei stehe das Streikrecht nicht zur Disposition. Vielmehr seien klare 'Leitplanken' notwendig, um sicherzustellen, dass der Arbeitskampf als letztes Mittel in den Verhandlungen eingesetzt werde. Wolf hebt hervor, dass Arbeitskämpfe in den letzten Jahren vermehrt als Mittel zur Mitgliedergewinnung für Gewerkschaften genutzt würden, was für Unmut bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sorge. Vor allem der tägliche Arbeitsweg oder geplante Reisen würden durch starke Eingriffe im Bahn- und Flugverkehr sowie im öffentlichen Nahverkehr stark beeinträchtigt. Ein Beispiel hierfür sei der aktuelle Streik der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), wo die Gewerkschaft Verdi große Aktionen plant, bevor eine mögliche Schlichtung überhaupt beginnen kann. Ein von zwei Wissenschaftlern für Gesamtmetall erarbeiteter Gesetzentwurf zielt darauf ab, Streiks erst nach einer erfolglosen Schlichtung zuzulassen. Die SPD sieht diesen Vorschlag jedoch skeptisch. Die Regelungen sollten klassische tarifliche Schlichtungsabkommen ergänzen und in der Daseinsvorsorge eine Grundversorgung garantieren. Notdienste sowie Beförderungsleistungen sollen daher weiterhin sichergestellt werden. Zudem müsse eine 96-stündige Ankündigungsfrist für Streiks gelten, um den Bürgern Zeit zur Anpassung zu geben. Die IG Metall reagierte mit deutlicher Kritik. Christiane Benner, Erste Vorsitzende, erklärte, das Streikrecht sei unverzichtbar für faire Tarifverhandlungen und dürfe nicht beschnitten werden. Benner sieht die Pläne als Angriff auf verfassungsrechtliche Grundlagen und warnt vor Eingriffen in bestehende Prozesse, die bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesarbeitsgerichts geregelt seien.
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Gesamtmetall fordert gesetzliche Leitplanken für Tarifstreiks
