07. Mai, 2025

Wirtschaft

Gerichtsurteil: Missverständliche Hotelwerbung führt zu Schadenersatz

Gerichtsurteil: Missverständliche Hotelwerbung führt zu Schadenersatz

Ein Amtsgericht in München hat einem Reiseveranstalter Konsequenzen für die irreführende Bewerbung eines Hotels auferlegt. Der Veranstalter hatte ein Boutique-Hotel in Costa Rica als "nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden" entfernt beschrieben, obwohl es tatsächlich 1,3 Kilometer vom Strand entfernt liegt. Die richterliche Entscheidung: Der Veranstalter muss für die Kosten eines Ersatzhotels und zusätzlichen Schadenersatz aufkommen – insgesamt 1.795 Euro.

Eine Reisende hatte geklagt, nachdem sie 2022 mit ihrer neun Jahre alten Tochter in das beworbene Boutique-Hotel angereist war und statt der versprochenen kurzen Entfernung zum Strand unangenehme 25 Gehminuten vorgefunden hatte. Vor Ort wurde ihr geraten, ein Taxi zu nehmen, um den Strand zu erreichen. Nach Rücksprache mit einer lokalen Ansprechpartnerin des Veranstalters buchte die Mutter daraufhin ein neues Hotel und forderte die Zusatzkosten sowie Schadenersatz für einen verlorenen Urlaubstag zurück. Das Münchener Amtsgericht gab der Klägerin Recht.

Das Gericht betonte, dass die Strecke von 1,3 Kilometern nur bei einer Gehgeschwindigkeit von rund 15,6 Kilometern pro Stunde in fünf Minuten bewältigt werden könne, ein Tempo, das "selbst für erfahrene Läufer ein ambitioniertes Tempo" darstellt. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass die Reiseveranstalterin von der Anwesenheit eines neunjährigen Kindes wusste und somit ein derartiges Marschtempo unzumutbar sei.

Des Weiteren stellte das Gericht klar, dass die Klägerin eine hochpreisige Luxusreise gebucht hatte, welche knapp 9.000 Euro für zwölf Tage (ohne Flüge) kostete. In diesem Preissegment seien "wenige Gehminuten" gleichbedeutend mit einer tatsächlichen Gehzeit von regelmäßig nicht mehr als fünf Minuten bei normalem Tempo.

Das Urteil vom 22. November 2023 (Aktenzeichen: 242 C 13523/23) ist rechtskräftig.