Die deutsche Generalbundesanwaltschaft plant die Einziehung von mehreren Hundert Millionen Euro russischer Gelder aufgrund eines versuchten Verstoßes gegen Russland-Sanktionen. Wie die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte, soll das Kontoguthaben eines russischen Finanzinstituts bei einer Bank in Frankfurt am Main in Höhe von über 720 Millionen Euro eingezogen werden. Der Antrag zur Vermögensabschöpfung wurde am 7. Juli beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt gestellt.
Hintergrund der Entscheidung ist ein 'nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbarer versuchter Embargo-Verstoß', den das namentlich nicht näher bezeichnete russische Finanzinstitut begangen haben soll. Aufgrund von EU-Sanktionen wurde dem Institut Anfang Juni 2022 ein Verfügungsverbot über sämtliche Guthaben bei europäischen Finanz- und Kreditinstituten auferlegt. Kurz darauf sollen unbekannte Verantwortliche des Instituts versucht haben, mehr als 720 Millionen Euro von einem Konto bei einer Bank in Frankfurt abzuziehen. Allerdings wurde der elektronisch eingereichte Überweisungsauftrag nicht ausgeführt.
Die Einziehung der russischen Gelder ist Teil der Bemühungen der deutschen Behörden, Sanktionsverstöße konsequent zu ahnden. Dieser Fall verdeutlicht erneut die Ernsthaftigkeit der deutschen Regierung bei der Durchsetzung internationaler Handelsbeschränkungen. Für das russische Finanzinstitut könnten die Konsequenzen weitreichend sein, da die Einziehung der Gelder erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen würde.
Die Generalbundesanwaltschaft geht mit ihrer Entscheidung ein klares Statement gegen Verstöße gegen Russland-Sanktionen ab. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt und welche juristischen und politischen Konsequenzen er nach sich ziehen wird.