29. August, 2025

Wirtschaft

Europäische Hotelindustrie reicht Klage gegen Booking.com ein

Die europäische Hotellerie hat eine kollektive Initiative ergriffen, um gerichtlich gegen das bekannte Reiseportal Booking.com vorzugehen. Die sogenannte Sammelklage soll im Laufe des Jahres beim Bezirksgericht in Amsterdam eingereicht werden. Mehr als 15.000 Hotels aus einer Vielzahl europäischer Länder haben sich inzwischen der Klage angeschlossen. Die Hotelallianz Hotrec leitet dieses Vorhaben, unterstützt von mehreren nationalen Verbänden, darunter auch der deutsche Hotelverband IHA. Mit der Klage beabsichtigen die Hoteliers, Schadenersatz für die ihrer Meinung nach erzwungenen Preisbindungen in den Jahren 2004 bis 2024 zu erlangen.

Die Koordination dieses umfassenden rechtlichen Schritts liegt in den Händen der «Stichting Hotel Claims Alliance». Dieses Konsortium hofft auf eine erhebliche Rückerstattung, die sich auf bis zu 30 Prozent der von den Hotels gezahlten Provisionen, zuzüglich Zinsen, erstrecken könnte. Eine bemerkenswerte Beteiligung verzeichnen Italien mit etwa 3.000 und Deutschland mit rund 2.000 beteiligten Hotels. Ebenfalls sind Hotels aus den Niederlanden, Griechenland und Österreich engagiert. Darüber hinaus laufen bereits seit 2020 parallele juristische Verfahren in Amsterdam und Berlin, die ähnliche Forderungen beinhalten.

Der Auslöser dieser juristischen Bemühungen war ein bemerkenswertes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Herbst 2024. Das Urteil stellte infrage, ob die umstrittenen Bestpreisklauseln mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar seien. Diese Klauseln hatten es den Hotels untersagt, ihre Zimmer auf der eigenen Webseite günstiger als auf Booking.com anzubieten, um sogenannte Trittbrettbuchungen zu vermeiden. Unter den Auflagen des Digital Markets Act hat Booking.com die umstrittenen Klauseln 2024 letztlich aus seinem Angebot entfernt. Ein finales Urteil wird nun von einem Gericht in Amsterdam erwartet.

Alexandros Vassilikos, der Präsident von Hotrec, zeigte sich erfreut über die beeindruckende Unterstützung und das gemeinsame Vorgehen der europäischen Hotellerie. Er betonte die Notwendigkeit, dass Booking.com sein Geschäftsgebaren revidiert und Verantwortung für die umstrittene Praktik übernimmt. Booking.com selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück und argumentiert, dass das EuGH-Urteil keine Berechtigung für Schadenersatzforderungen darstelle. Diese fortlaufende Rechtsauseinandersetzung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Dynamik zwischen Hotels und Online-Reiseportalen haben und damit zukunftsweisend für die Branche sein.