22. Oktober, 2024

Politik

EU-Staaten einigen sich auf Start von Beitrittsgesprächen mit Ukraine und Moldau

EU-Staaten einigen sich auf Start von Beitrittsgesprächen mit Ukraine und Moldau

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich prinzipiell über den Beginn von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau verständigt. Diese Übereinkunft wurde von der belgischen Ratspräsidentschaft bekannt gegeben. Eine formelle Bestätigung dieser Entscheidung wird für das kommende EU-Ministertreffen erwartet.

Eigentlich stand bei der heutigen Sitzung der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsländer das vierzehnte Sanktionspaket gegen Russland auf der Agenda. Aufgrund ungeklärter Bedenken seitens Deutschlands wurde das Thema jedoch vertagt.

Die nun getroffene Einigung auf den Auftakt der Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau sendet ein starkes Signal, insbesondere nach Kiew. Bereits am Samstag startet in der Schweiz die Ukraine-Friedenskonferenz, deren Ziel es ist, eine breite internationale Unterstützung für den ukrainischen Friedensplan zu gewinnen, welcher den vollständigen Abzug russischer Truppen vorsieht.

Die EU-Kommission hatte bereits vor einer Woche die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen als erfüllt angesehen. Zu den Bedingungen zählten unter anderem Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, zum Schutz nationaler Minderheiten sowie zur Eindämmung des politischen Einflusses von Oligarchen.

Die grundsätzliche Zustimmung für Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau war bereits bei einem EU-Gipfel im Dezember erzielt worden, allerdings unter der Bedingung, dass alle Reformen umgesetzt und von allen EU-Staaten der Verhandlungsrahmen akzeptiert wird, welcher die Leitlinien für die Gespräche festlegt.

Für die ukrainische Bevölkerung ist die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vor allem ein motivierendes Zeichen, das den anhaltenden Widerstand gegen die russische Aggression bestärkt. Dennoch bleibt unklar, wie lange die Verhandlungen bis zu einer möglichen EU-Mitgliedschaft andauern könnten. Ein Vergleich weist darauf hin, dass die Türkei, die seit 1999 EU-Kandidat ist, aufgrund von Rückschritten in der Rechtsstaatlichkeit weiterhin weit von einer Mitgliedschaft entfernt bleibt.

Grundsätzlich ist es theoretisch möglich, dass ein Beitrittskandidat niemals Mitglied wird. Im Falle der Ukraine ist dies derzeit besonders relevant, da ein EU-Beitritt vor dem Ende des russischen Angriffskriegs als ausgeschlossen gilt. Ein vorzeitiger Beitritt könnte nach Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags zu einer Eskalation führen und die EU in den Krieg hineinziehen, sollte Kiew militärischen Beistand einfordern.