Das estnische Parlament hat eine bedeutsame Verfassungsänderung verabschiedet, die das Kommunalwahlrecht für Staatsbürger bestimmter Drittstaaten aufhebt. Diese Entscheidung richtet sich insbesondere gegen die in Estland lebenden russischen und belarussischen Staatsangehörigen und ist eine Reaktion auf den andauernden bewaffneten Konflikt in der Ukraine. Die Maßnahme muss nun noch von Präsident Alar Karis formell bestätigt werden, um in Kraft zu treten, rechtzeitig zur nächsten Kommunalwahl am 19. Oktober.
Nach Angaben des Innenministeriums besitzen knapp 80.000 russische und rund 2.700 belarussische Bürger eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Estland. Bislang waren sie in der Lage, an Kommunalwahlen teilzunehmen, gleichwertig mit estnischen Bürgern, sogenannten Nichtbürgern und Bürgern anderer EU-Staaten über 16 Jahren, die ihren festen Wohnsitz im Land haben.
Estlands Regierungschef, Kristen Michal, begrüßte die Entscheidung als einen "gemeinschaftlichen Sieg" und eine "grundlegende Entscheidung". Auf der sozialen Plattform X äußerte er, dass Entscheidungen im lokalen Kontext nicht mehr von Bürgern der Aggressorstaaten getroffen werden, sondern die estnische Bevölkerung selbst die Verantwortung übernehmen soll. Mit Blick auf die Vergangenheit und die geographische Nähe zu Russland bleibt diese Entscheidung ein starkes Zeichen der innenpolitischen Stärke des baltischen Staates.