01. Mai, 2025

Grün

Erweiterte Vorschriften für Biotonnen: Ein Beitrag zu hochwertigerem Kompost

Ab dem 1. Mai treten in Deutschland neue, staatlich festgelegte Regularien für die Nutzung von Biotonnen in Kraft, die darauf abzielen, den Anteil von Kunststoffen in organischen Abfällen signifikant zu reduzieren. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur Verbesserung der Abfallwirtschaft und zur Umweltentlastung. Der zulässige Gewichtsanteil von Kunststoffen im Biomüll darf nun einen Prozentpunkt nicht überschreiten, um eine hochwertige Kompostherstellung zu gewährleisten. Trotz des bereits bestehenden Verbots konventioneller Plastiktüten und -boxen wird die Einhaltung dieser Vorschriften von einigen Verbrauchern und Betrieben ignoriert. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, sollen verstärkte Kontrollmaßnahmen eingeführt werden.

Zusätzlich zu Kunststoffen wurde auch die Toleranzgrenze für andere Fremdstoffe im Biomüll festgelegt: Der Anteil von Materialien wie Steinen, Glas und Blechdosen darf maximal drei Prozent betragen. Diese neuen Vorschriften erfordern eine Modernisierung der Kontrollmechanismen. Während bisherige Kontrollen überwiegend auf visueller Basis erfolgten, plant man nun den vermehrten Einsatz von Sensoren und Künstlicher Intelligenz. Diese Technologien versprechen, die Überwachung der Abfallqualität präziser und effektiver zu gestalten.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die neuen Maßnahmen mit Zuversicht und sieht darin einen substanziellen Beitrag zur Reduzierung der Verbreitung von Mikroplastik in der Umwelt. Insbesondere das im Regelwerk verankerte "Rückweisungsrecht" stößt beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) auf Zustimmung. Dieses Recht gestattet es Betreibern von Bioabfallanlagen, stark verunreinigte Abfallchargen abzulehnen. Diese Zurückweisungen zwingen die Lieferanten dazu, die finanziellen Konsequenzen für die erneute Abfuhr zu tragen, was ihnen einen stärkeren Anreiz bieten könnte, die Abfalltrennung sorgfältiger vorzunehmen.

Für Verbraucher bleibt das alltägliche Prozedere im Wesentlichen unverändert; dennoch könnten sie indirekt die Auswirkungen der intensiveren Kontrollen seitens der kommunalen Entsorgungsbetriebe zu spüren bekommen. Anja Siegesmund vom Branchenverband BDE unterstreicht, dass durch Bildungskampagnen und Gebührenanpassungen die Mülltrennung für die Haushalte erleichtert werden könnte. Es ist bedauerlich, dass immer noch eine beträchtliche Menge an organischen Abfällen im Restmüll entsorgt wird. Diese Problematik erfordert ein erhöhtes Engagement und eine intensivere Zusammenarbeit der kommunalen Verwaltungen, um die Effektivität der Abfalltrennung zu steigern.