23. Mai, 2025

Finanzen

Erben ohne Reue – Wie Sie dem Finanzamt mit kluger Planung ein Schnippchen schlagen

Wer rechtzeitig handelt, kann seinem Nachlass die schärfsten Zähne ziehen. Welche Steuersparmodelle wirklich funktionieren – und warum gerade jetzt Handlungsbedarf besteht.

Erben ohne Reue – Wie Sie dem Finanzamt mit kluger Planung ein Schnippchen schlagen
Wer früh schenkt, nutzt den vollen Freibetrag mehrfach – 400.000 Euro pro Kind, alle zehn Jahre neu.

Zehn Jahre, zwei Chancen

Die meisten Deutschen regeln ihr Erbe zu spät – oder gar nicht. Dabei ist es fast erschreckend einfach, dem Finanzamt einen Teil des Vermögens zu entziehen. Denn: Schenkungen und Erbschaften unterliegen denselben Freibeträgen – und diese lassen sich im Leben mehrfach nutzen.

Beispiel: Eltern können ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Wer mit 60 und 70 jeweils Vermögen in dieser Höhe überträgt, entlastet den Nachlass im Erbfall um bis zu 800.000 Euro – pro Kind.

Ehepartner dürfen sich sogar bis zu 500.000 Euro steuerfrei zuwenden. Das Prinzip ist einfach, aber wirkungsvoll: Wer früher gibt, entlastet später.

Ein besonders raffinierter Weg: Kettenschenkungen. Die Idee: Wenn der direkte Freibetrag zu niedrig ist – etwa bei Schwiegerkindern (nur 20.000 Euro) – schalten Familien ein eigenes Kind als „Zwischenstation“ ein.

Es bekommt das Vermögen zuerst, nutzt seinen vollen Freibetrag aus, und reicht es dann weiter an den Ehepartner – mit dem vollen 500.000-Euro-Spielraum unter Ehegatten.

Doch Vorsicht: Damit das Finanzamt diese Konstruktion anerkennt, muss der „Zwischenbeschenkte“ tatsächlich frei über das Geld verfügen können – und es darf keinen Zwang zur Weitergabe geben.

Ein zeitlicher Abstand ist Pflicht. Andernfalls droht der Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs – und dann wird das Konstrukt als direkte Schenkung behandelt, mit allen steuerlichen Nachteilen.

Das Familienheim: Steuerfreie Festung – unter Bedingungen

Der Klassiker im Erbfall ist die selbst genutzte Immobilie – das Familienheim. Es kann dem überlebenden Ehepartner vollständig steuerfrei übertragen werden, egal wie viel es wert ist, solange er weiterhin dort wohnt. Die Steuerfreiheit kommt zusätzlich zum regulären Freibetrag. Ein echter Bonus, der sich auszahlt.

Aber: Bei den Kindern wird es komplizierter. Sie können das Familienheim zwar ebenfalls steuerfrei erben – jedoch nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern und nur dann, wenn sie selbst sofort einziehen und mindestens zehn Jahre wohnen bleiben. Wer später verkauft oder vermietet, riskiert eine nachträgliche Besteuerung.

200 Quadratmeter Regel: Wer zu groß erbt, zahlt mit. Beim Familienheim für Kinder zählt jeder Quadratmeter – nur ein Teil ist wirklich steuerfrei.

In Patchwork- oder Mehrgenerationenhaushalten kann das heikel werden – insbesondere wenn Eltern und Kinder schon gemeinsam unter einem Dach wohnen, aber in getrennten Wohnungen. Die steuerrechtliche Bewertung dieser Konstellationen ist juristisch anspruchsvoll – und wird von den Finanzämtern oft unterschiedlich gehandhabt.

Der Königsweg: Nießbrauch spart Steuern – und schafft Klarheit

Für vermietete Immobilien oder Wohnungen, in denen Kinder nicht selbst wohnen wollen oder können, bietet sich das Nießbrauchmodell an: Die Eltern schenken das Objekt, behalten aber das lebenslange Recht, es selbst zu nutzen oder die Miete zu kassieren. Juristisch geht das Eigentum über – wirtschaftlich bleibt vieles wie bisher.

Der Clou: Der Wert der Immobilie wird bei der Schenkung reduziert, weil der Nießbrauch als „Belastung“ gilt. Je jünger der Schenker, desto höher der Abschlag – und desto größer die steuerliche Entlastung. Im Idealfall fällt dadurch gar keine Schenkungsteuer an, obwohl Millionenwerte übertragen wurden.

Wenn’s mehr als ein Haus ist: Der Sonderfall Wohnungsunternehmen

Spannend wird es bei größeren Beständen. Wer mindestens 300 vermietete Wohnungen besitzt, gilt steuerlich als „Wohnungsunternehmen“ – und kann die Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei übertragen. Diese Sonderregelung wird aktuell geprüft, am Bundesfinanzhof läuft ein Verfahren (Az. II R 39/24).

Sollte das Gericht das Modell kippen, wäre für viele große Vermögensübertragungen auf einen Schlag Schluss mit der Steuerfreiheit. Steuerberater raten daher, noch in diesem Jahr aktiv zu werden – bevor der Fiskus neue Regeln schafft oder alte Lücken schließt.

Steuerfreiheit beginnt mit Klarheit

Was viele unterschätzen: Die meisten Gestaltungen scheitern nicht an der Steuer – sondern an schlechter Dokumentation oder falscher Umsetzung. Wer kein schriftliches Übergabedokument vorweisen kann, wer Fristen nicht einhält oder wer Schenkungen nicht korrekt beim Finanzamt anzeigt, riskiert den kompletten Steuervorteil.

Deshalb gilt: Gute Beratung ist entscheidend. Viele Modelle funktionieren – aber nur, wenn sie sauber geplant, rechtlich geprüft und klar nachvollziehbar sind. Und wenn man sie früh genug beginnt.

Warten kostet – und das nicht nur Geld

Wer sein Vermögen in der Familie halten will, muss nicht reich sein – aber vorausschauend. Denn ab einem gewissen Punkt hilft keine Gestaltung mehr: Wenn Eltern pflegebedürftig werden, wenn Immobilien dringend verkauft werden müssen, wenn sich Familien zerstreiten oder wenn das Finanzamt plötzlich auf der Matte steht, ist es oft zu spät.

Wer rechtzeitig handelt, vererbt nicht nur Vermögen – sondern Gestaltungsspielraum, Würde und Klarheit. Das ist mehr wert als jeder Freibetrag.

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