Das stille Risiko in jeder Vermögensplanung
Es ist eine Frage, die kaum jemand gerne stellt – und doch betrifft sie jeden, der ein Depot, ein Sparkonto oder Versicherungen mit benannten Begünstigten hat: Was passiert, wenn der Kontoinhaber und der Hauptbegünstigte in einem gemeinsamen Unglück sterben? Ein Autounfall auf der Fahrt ins Büro, ein Flugzeugabsturz, ein Hausfeuer – plötzlich ist klar, dass die sorgfältig geplante Vermögensverteilung zusammenbricht. Für wen das relevant ist, sollte sich mit dem Konzept des Simultantods und dessen rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen.

Die meisten Deutschen haben zumindest eine grobe Vorstellung davon, wer ihre Vermögenswerte erben soll. Doch kaum einer hat sich intensiv mit den Szenarien beschäftigt, in denen mehrere Beteiligte gleichzeitig versterben. Genau hier liegen erhebliche Gestaltungspielräume – und ebenso Risiken, die zu völlig unerwünschten Ergebnissen führen können. Ein Vermögen, das eigentlich für die Kinder bestimmt ist, landet möglicherweise bei völlig unvorgesehenen Personen.
Die Rolle der Begünstigtenquoten
In vielen Konstellationen bestimmen Anleger auf ihren Finanzkonten oder bei Versicherungen prozentuale Quoten für verschiedene Begünstigte. Ein klassisches Szenario: Der Ehepartner erhält 98 Prozent, die Kinder oder Nichten insgesamt 2 Prozent. Diese Aufteilung macht in normalen Zeiten Sinn – der Ehepartner soll versorgt sein, während die nächste Generation eine kleinere, aber symbolische Beteiligung erhält. Doch genau hier offenbaren sich die Schwachstellen bei unvorhergesehenen Todesfällen.
Wenn der Kontoinhaber und der 98-Prozent-Begünstigte gleichzeitig versterben, stellt sich unmittelbar die Frage nach der Erbfolge. Die Vermögensverteilung folgt dann nicht automatisch dem Wunsch, dass der 2-Prozent-Begünstigte einfach 100 Prozent erhält. Stattdessen greifen komplexe Erbrecht- und Versicherungsgesetze, die je nach Jurisdiktion und Art des Vermögens unterschiedlich ausfallen können. In Deutschland beispielsweise können sich hier die gesetzlichen Erbfolgeregeln mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) überschneiden und teils widersprüchliche Ergebnisse erzeugen.
Wie deutsche Gerichte Simultantod behandeln
Das deutsche Recht hat für Simultantod-Fälle eine klare Regel: Können nicht mit Sicherheit festgestellt werden, welche Person zuerst verstorben ist, gilt die gesetzliche Vermutung des § 20 Abs. 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und entsprechend § 182 Abs. 1 BGB. Danach gelten Personen, die in solchen Katastrophen-Szenarien ums Leben kommen, als gleichzeitig verstorben – niemand wird favorisiert. Das bedeutet: Der Hauptbegünstigte mit 98 Prozent wird nicht automatisch als "lebender Erbe" behandelt, sondern die Vermögensverteilung regelt sich nach der gesetzlichen Erbfolge, als ob der Kontoinhaber und der Begünstigte im selben Moment gestorben wären.
Konkret heißt das: Wenn die 98-Prozent-Quote an einen Ehepartner gebunden ist und dieser im gleichen Moment stirbt wie der Kontoinhaber, dann erbt der Ehepartner nicht mehr – stattdessen rücken die nächsten Erbberechtigten nach. Ohne Testament und klare Verfügungen kann das zu unerwarteten Ergebnissen führen. Der 2-Prozent-Begünstigte erbt keineswegs automatisch die vollen 100 Prozent. Stattdessen könnte das Vermögen an die Kinder des Kontoinhabers fallen, an seine Eltern, Geschwister oder sogar an den Staat, je nachdem wie der individuelle Familienstand aussieht.
Die Lösung: Testament und aktualisierte Verfügungen
Wer sich nicht diesem Rechtschaos aussetzen möchte, sollte handeln. Ein gut durchdachtes Testament, das auch Simultantod-Szenarien berücksichtigt, ist essentiell. Darin sollten explizit Klauseln aufgenommen werden, die regeln, was passiert, wenn mehrere Personen gleichzeitig versterben. Gleichzeitig sollten alle Finanzkonten, Depots, Versicherungen und andere Vermögenspositionen überprüft werden – diese sollten nicht nur mit Begünstigtenquoten hinterlegt sein, sondern auch klare Anweisungen für Extremfälle enthalten.
Für jeden, der mit einem Partner oder Familienmitglied zusammenlebt und gemeinsam reist oder Zeit verbringt, ist diese Planung kein akademisches Gedankenspiel, sondern ernsthafte Vorsorge. Ein Termin beim Notar oder Rechtsanwalt ist eine Investition, die im Ernstfall enorme Komplikationen verhindert – und dafür sorgt, dass das Vermögen wirklich bei den Menschen landet, für die es gedacht ist.
